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Das Justizgebäude in Corburg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.09.2016 um 12:46
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Pro Jahr hätte er 150 Neuverträge abschließen müssen, berichtet der 31-jährige Angeklagte. Auf Grund dieses immensen Drucks und der Aussicht auf Provision habe er Kunden mit falschen Versprechen zum Abschluss gedrängt.

Ein Versicherungskaufmann aus dem Landkreis Coburg soll seinen ehemaligen Arbeitgeber, eine Versicherung, und seine Kunden in großem Umfang betrogen haben. Die Hauptverhandlung hat nun vor der Ersten Großen Strafkammer in Coburg begonnen.

Insgesamt 186 Mal, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der Mann falsche Angaben bei Versicherungsverträgen gemacht, um erstens die Provision zu kassieren und damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Versicherung hätte – in Kenntnis der richtigen Daten – die Verträge in der Form vermutlich nicht anerkannt. Außerdem soll der Mann Leistungen versprochen haben, die überhaupt nicht durch die abgeschlossene Versicherung abgedeckt gewesen seien. Damit habe er die Kunden zum Vertragsabschluss bewogen, so die Staatsanwaltschaft.

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Wie die Online-Zeitung infranken.de berichtet, wird auch die Frage geprüft, ob es eventuell Verfehlungen weiterer Mitarbeiter der Versicherung gegeben habe. Der Angeklagte weist nämlich auf Unregelmäßigkeiten bei Vertragsabschlüssen hin, die von seinen Vorgesetzen und Kollegen nicht nur gebilligt worden seien, sondern in der Versicherung durchweg als gängige Praxis gelten.

So seien etwa bei Abschluss bestimmter Verträge wie der Kfz-Versicherung von seinem Vorgesetzten und auch Kollegen Daten geändert oder korrigiert worden, teils auch um günstigere Beiträge für die Versicherten zu erreichen, um diese für weitere Verträge zu „ködern“.

Hoher Druck auf den Vertrieb

Der Angeklagte wies auch auf den immensen internen Druck auf ihn und seine Kollegen hin: Pro Jahr sollten 150 Neuverträge abgeschlossen und ein Umsatz von 22.000 Euro generiert werden. Weiter erklärt der 31-Jährige, dass seine Verträge von seinem Vorgesetzten stets gegengezeichnet worden seien. Auch sei der Vorgesetzte bei vielen seiner Vertragsabschlüsse dabei gewesen.

Inzwischen habe sich der Angeklagte mit seinem ehemaligen Arbeitgeber auf die Rückzahlung von 10.000 Euro geeinigt, erklärte der Anwalt.

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