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  • Von Manila Klafack
  • 27.08.2020 um 16:08
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Den Deutschen wird ein großes Sicherheitsbedürfnis nachgesagt. Das gilt auch für die Gründungsphase eines Unternehmens. Der eine oder andere Gründer denkt daher über den Schutz im Falle eines Scheiterns und einer anschließenden Arbeitslosigkeit nach. Hier setzt die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige an.

Arbeitslosenversicherung – ja oder nein? Diese Frage beschäftigt viele, die sich selbstständig machen wollen. Denn im Gegensatz zu einem angestellten Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitslosenversicherung ohnehin zum Pflichtprogramm gehört, können sich Unternehmensgründer freiwillig versichern.

Allerdings kann nicht jeder diese Hintertür für sich nutzen. Es bestehen einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Selbstständig Tätige müssen mindestens 15 Stunden in der Woche mit ihrem Job beschäftigt sein. Andernfalls zählen sie nicht zum „berechtigten Personenkreis“.

Zudem müssen Selbständige hier bestimmte Fristen beachten. So ist der Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Firmengründung einzureichen.

Damit das aber überhaupt geht, muss eine sogenannte Vorversicherungspflicht erfüllt sein. Dazu zählt, dass der Antragsteller innerhalb der vorausgegangenen 30 Monate mindestens 12 davon in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Unerheblich ist dabei, ob das Verhältnis durchgehend bestand oder ob einzelne Zeiten zusammengerechnet werden.

Dieser Punkt gilt auch als erfüllt, wenn vor der Unternehmensgründung Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld I (nicht aber Arbeitslosengeld II, also Hartz IV) bezogen wurde. Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist auch eine finanzielle Unterstützung, etwa durch den Existenzgründungszuschuss, möglich.

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?

Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gilt eine Ausnahme für die Zeit der Gründung. Im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sowie im darauffolgenden Kalenderjahr müssen die Neu-Selbstständigen nur 50 Prozent des eigentlichen Beitrags zahlen.

Wie hoch dieser ist, hängt vom Durchschnittsentgelt ab, das auch die Grundlage für die Deutsche Rentenversicherung bildet. Daher wird sie jedes Jahr neu angesetzt. Für das Jahr 2020 liegt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 2,4 Prozent. Bei den Bezugsgrößen in Höhe von 3.185 Euro (West) und 3.010 Euro (Ost) zahlt ein Gründer in den ersten beiden Jahren im Westen 38,22 Euro und im Osten 36,12 Euro monatlich. Demzufolge sind es ab dem dritten Jahr bei 100 Prozent dann 76,44 Euro beziehungsweise 72,22 Euro.

Wie hoch sind die Leistungen?

Wie hoch die monatliche Leistung bei Arbeitslosigkeit ist, hängt nicht von bisherigen Gewinnen ab, sondern von der Ausbildung des Selbstständigen. Ein Akademiker im Westen erhält 102,20 Euro pro Tag. Ein ungelernter Selbstständiger in den alten Bundesländern dagegen die Hälfte, nämlich 51,10 Euro. Davon werden pauschal 21 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren geht davon je nach Steuerklasse noch der Betrag für die Einkommenssteuer ab.

Wie lange die Leistung letztlich bezogen werden kann, hängt vom Alter des Gründers ab. Personen unter 55 haben für sechs bis zwölf Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, über 55-Jährige zwischen 6 und 24 Monate.

Für wen lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung lohnt sich für diejenigen, denen Sicherheit wichtig ist. Wer dagegen fest davon überzeugt ist, auch bei einem Scheitern des eigenen Unternehmens schnell einen neuen und vernünftig bezahlten Job zu finden, der kann getrost darauf verzichten.

Für Versicherungsmakler bietet sich bei einer Unternehmensgründung durch einen Kunden immer eine günstige Gelegenheit, sich ins Spiel zu bringen. Es stellen sich während dieser Phase so viele Fragen – etwa die nach der freiwilligen Arbeitslosenversicherung und vielen anderen Versicherungen. Der Vermittler kann sich hier als kompetenter Ansprechpartner ins Spiel bringen. Insbesondere mit einem Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten kann es gelingen, dass der frisch gebackene Selbstständige sich rundum gut beraten fühlt.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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