Das Schild eines Landgerichts. © dpa/picture alliance
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  • 09.05.2017 um 10:22
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Ein Steuerberater wird über eine Dauer von mehr als sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig. Der Versicherer macht aber keine Angaben darüber, ob und zu wann er die BU anerkennt. Nun hat ihn das Landgericht München zur Zahlung der BU-Rente verknackt. Die Gründe für die Entscheidung der Richter, lesen Sie hier.

Was ist geschehen?

Eine Frau hat seit dem 1. Januar 2004 eine Risikolebensversicherung der WWK mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). In dieser BUZ ist auch der Ehemann der Dame mitversichert. Er ist selbständiger Steuerberater und GmbH-Geschäftsführer. Wird er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig soll die Frau eine monatliche Rente in Höhe von 5.141 Euro bekommen und muss auch keine Beiträge für die Risikolebensversicherung und die BUZ mehr bezahlen. Ende der Laufzeit ist der 1. Januar 2026.

Im August 2012 beantragt die Frau dann Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Ihr Mann leidet seit Ende 2011 an einem Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule mit starken Schmerzen, wie ein Sachverständiger feststellt. Er wird mehrfach im Krankenhaus stationär behandelt, kann nur noch eingeschränkt sitzen, stehen oder sich bewegen. Auch seine Konzentration leidet durch die Schmerzen und Medikamenteneinnahme. 

Für die Frau und den Sachverständigen ist daher klar, dass der Mann zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist. Eine Umorganisation oder Umgestaltung seiner bisherigen Tätigkeit sei auch nicht zumutbar. Eine Verbesserung gibt es erst nach einer OP im April 2015, etwa drei Monate danach liege eine Berufsunfähigkeit aus orthopädischer Sicht nicht mehr vor.

Die Versicherung bestreitet aber eine Berufsunfähigkeit.

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