Das Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main: Die Aufsichtsbehörde nimmt Versicherer mit nicht ausreichenden Solvenzquoten in eine enge Manndeckung. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 30.04.2019 um 10:35
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Die neue Berechnungsmethode für die Zinszusatzreserve wirkt sich positiv auf die Solvenzquoten der Versicherer aus. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Rating-Agentur Assekurata.

Zum dritten Mal haben die Versicherer ihre Solvenzberichte vorgelegt und darin über ihre Finanzstärke und Kapitalausstattung Auskunft gegeben. Zum 31. Dezember 2018 erfüllten die deutschen Lebensversicherer die aufsichtliche Solvenzquote (SCR-Quote) im arithmetischen Schnitt zu rund 491 Prozent. Das sind 40 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Solvenzberichte durch die Rating-Agentur Assekurata hervor. Ein Grund hierfür ist neben einem leicht höheren Zinsniveau zum Bilanzstichtag und einer laut Assekurate „eigenmittelschonenderen Produktpolitik“ der Lebensversicherer vor allem die Neuberechnung der Zinszusatzreserve. Versicherer müssen Puffer für höherverzinste Bestandsverträge dadurch nun wesentlich langsamer aufbauen.

„Das erklärt auch, wieso viele Versicherer mit garantielastigem Altbestand in diesem Jahr einen deutlichen Anstieg der aufsichtlichen Quote verzeichnen konnten“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata. „Langfristig wird die marktweit zu beobachtende Neujustierung des Geschäftsmodells hin zu garantieärmeren Produkten die Werte weiter stabilisieren, wobei deutsche Lebensversicherer im internationalen Vergleich bereits heute hohe Solvenzquoten aufweisen.“

Unterschiede sind weiter groß

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern bleiben dabei hoch. So liegen die SCR-Quoten zwischen 140 bis knapp über 1.000 Prozent. Den Spitzenwert erzielt in diesem Jahr die Swiss Life mit 1.071 Prozent, gefolgt vom letztjährigen Spitzenreiter Sparkassenversicherung Sachsen (1.034 Prozent) und der Mecklenburgischen (997 Prozent).

Zwölf Unternehmen weisen eine Basis-Solvenzquote von unter 100 Prozent aus. „Diese Gesellschaften müssen gegenüber der Aufsichtsbehörde Bafin erläutern, mit welchen Maßnahmen sie bis zum Ende des Übergangszeitraums im Jahr 2031 die 100-Prozent-Hürde auch ohne Übergangsmaßnahmen überschreiten können. Die Aufsicht hat darauf ein besonders kritisches Auge“, so Heermann weiter.

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