©
  • Von Redaktion
  • 24.10.2014 um 17:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Am Sonntag ist Tag des Einbruchsschutzes. Aus gutem Grund: Bundesweit steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche unvermindert an. Wo am häufigsten eingebrochen wird, wie Sie sich schützen können und was die Hausratversicherung übernimmt, lesen Sie hier.

In Nordrhein-Westfalen sind Diebe immer noch am fleißigsten. Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik sind die Zuwächse in Baden-Württemberg und Thüringen aber alarmierend. In der Infografik weiter unten sehen Sie, wie oft in welchen Bundesländern eingebrochen wird.

Mieter und Hausbesitzer stehen dem Einbruchsrisiko aber nicht wehrlos gegenüber. Richtige Sicherheitstechnik wie einbruchssichere Fenster und Türen, verhindern im Schnitt vier von zehn Einbruchsversuchen.

Wie Sie das Einbruchsrisiko reduzieren können

  • Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren.
  • In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
  • Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
  • Anwesenheit signalisieren: Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
  • Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.

Für die Betroffenen ist es meist ein Schock, wenn Einbrecher in ihre Privatsphäre eingedrungen sind. Für die materiellen Schäden am Haus oder an der Wohnung, die die Einbrecher durch Diebstahl oder Beschädigungen angerichtet haben, kommt die Hausratversicherung auf. Hier sehen Sie, wie Sie sich direkt nach einem Einbruch verhalten sollten.

Was tun, wenn eingebrochen wurde?

  • Melden Sie den Einbruch umgehend der Polizei und Ihrer Versicherung. Halten Sie dazu Ihre Versicherungsschein-Nummer bereit.
  • Verändern Sie nichts in Ihrer Wohnung, bis die Polizei eintrifft. Beseitigen Sie auch keinen Dreck oder sonstige Spuren.
  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Feststellung des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände, die so genannte Stehlgutliste, bei der Polizei und Ihrer Versicherung ein.
  • Sind Fahrräder gestohlen worden, teilen Sie der Polizei und Ihrer Versicherung Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Sperren Sie die Konten gestohlener Sparbücher, EC-und Kreditkarten.

Was die Hausratversicherung bezahlt:

  • den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
  • die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, ist es wichtig, den wertvollen Hausrat zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentieren zu können. Diese Unterlagen kann man nach einem Schaden dem Versicherer vorlegen. Bei Einbruch bekommt man vom Versicherer eine Stehlgutliste. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort