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  • Von Redaktion
  • 19.02.2014 um 15:48
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Versicherungsmakler Matthias Helberg findet, dass es nicht nur einen Verhaltenskodex für Vermittler, sondern auch für verbraucherorientierte Versicherer geben sollte. Wie der aussehen könnte, lesen Sie hier im Fundstück der Woche.

Helberg schreibt in seinem Blog: “Liebe Versicherer, Ihr macht so vieles richtig. Und so vieles falsch Ihr lasst Euch in die Defensive treiben und klammert Euch an die Hoffnung, mit ein paar Allgemeinplätzen verlorenes Vertrauen zurück gewinnen zu können? Das wird nur so garantiert nicht funktionieren. Falls Ihr eine Orientierung an den Interessen von Verbrauchern wirklich ernst nehmen wollt, werden einige von Euch so einiges zu ändern haben. Worten werden Taten folgen müssen. Wenn es wenigstens erst einmal die richtigen Worte wären! Ich mache hier einen Vorschlag dazu: Sicherlich – ganz unjuristisch formuliert. Eben so, dass es Verbraucher verstehen können. Es geht ja schließlich um ihr Vertrauen…”

Alsdann folgen zehn Punkte, wie sich der Makler den Kodex vorstellen könnte.

  • Für Verbraucher unnütze Policen bieten wir gar nicht erst an – auch wenn wir sie verkaufen könnten.
  • Wir klären bereits vor Vertragsschluss und anschließend wiederkehrend unsere Kunden gezielt darüber auf, dass die Absicherung Existenz -bedrohender Risiken Vorrang vor anderen Versicherungen hat.
  • Wenn wir oder unsere Vertreter Versicherungen vermitteln und Verbraucher dazu beraten, dokumentieren wir die Beratung nach Mindestanforderungen und verzichten auf sinnentleerte ‚Ankreuz-Protokolle’.
  • Wenn wir unsere Versicherungsbedingungen ändern, stellen wir Übersichten zur Verfügung, an welchen Stellen sich was im Vergleich zur Vorgängerversion geändert hat. Bei Anschlussverträgen, oder Vertragsänderungen, denen andere Versicherungsbedingungen zugrunde liegen sollen, enthalten bereits unsere Angebote solche Übersichten mit den wesentlichsten Punkten.
  • Einen versicherten Leistungs- bzw. Schadensfall zu regulieren, fassen wir als unsere Gegenleistung zur Beitragszahlung unserer Versicherungsnehmer auf. Ohne konkreten Hinweis gehen wir nicht davon aus, dass unsere Versicherten uns betrügen wollen.
  • Wir erkennen das Recht eines jeden Versicherungsnehmers an, selbst zu entscheiden, welcher Versicherungsvermittler seinen Versicherungsvertrag betreuen soll. Ist in den Beitrag für den Versicherungsvertrag von uns bereits eine Vergütung für die Betreuung einkalkuliert, so kehren wir diese Vergütung entweder an den entsprechend benannten Versicherungsvermittler aus, oder reduzieren den vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrag in entsprechender Höhe.
  • Dem Wunsch unserer Versicherungsnehmer, über einen Versicherungsmakler oder –Berater zu korrespondieren, kommen wir unverzüglich nach.
  • Wir zahlen gewerblich tätigen Versicherungsvermittlern keine Vorschüsse für Versicherungsverträge, die sie noch nicht vermittelt haben.
  • Wir akzeptieren Versicherungsmakler als unabhängige, auf der Seite der Versicherungsnehmer stehende, Vermittler. Wir machen Versicherungsmaklern keine Umsatzvorgaben und loben keine umsatzabhängige Bonusvergütung aus. Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern stellen wir courtagefreie („Netto“-) Tarife zur Eigenkalkulation ihrer Vergütung zur Verfügung.
  • Wer der Meinung ist, dass wir gegen diesen Kodex verstoßen, kann sich bei einer Beschwerdestelle (Versicherungsombudsmann) beschweren. Die Beschwerdestelle kann Sanktionen in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes verhängen. Sie veröffentlicht eine Statistik, wie viele Beschwerden gegen uns im Verhältnis zur Anzahl unseres Vertragsbestandes zu jedem einzelnen Punkt des Kodex erfolgreich waren.
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