Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg). © dpa/picture alliance
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  • 20.02.2017 um 10:22
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Im Streit um die Kündigung gut verzinster Bausparverträge muss nun der Bundesgerichtshof ran. Entscheidet er sich gegen die Bausparkassen, wäre das eine harte Belastungsprobe für die Branche, glauben Experten.

„Sollte der Bundesgerichtshof gegen die Kassen entscheiden, bekäme die ganze Bausparkassen-Branche eine schwere Grippe“, sagt Hans-Peter Burghof, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Seine Begründung: Die Bausparkassen hätten dann mit erheblichen Altlasten zu kämpfen, die in der Nullzinsphase besonders schwer auf die Institute drücken. Im Wettbewerb etwa mit Hypothekenbanken zögen sie dadurch tendenziell den Kürzeren.

Am Dienstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber befinden, ob es in Ordnung war, dass die Bausparkasse Wüstenrot gut verzinste Altverträge (zwischen 3,0 und 4,5 Prozent) von Kunden gekündigt hat. Die Verträge waren schon mehr als zehn Jahre zuteilungsreif. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab bisher den beiden klagenden Kunden Recht, dass diese Kündigungen nicht rechtmäßig waren. Daraufhin legte die Wüstenrot Rechtsmittel ein.

Andere Gerichte urteilten in ähnlichen Fällen dagegen zugunsten der Bausparkassen. Seit 2015 haben die Bausparkassen rund 250.000 solcher Altverträge gekündigt, schätzen Experten. Die Entscheidung des BGH hat daher eine hohe Bedeutung und Signalwirkung.

Denn Urteile der höchsten Gerichte sind wie eine Leitplanke für die Rechtsprechung. Stellt sich der BGH also auf die Seite der Kunden, dürften solche Altverträge generell nicht mehr gekündigt werden, berichtet die Augsburger Allgemeine weiter. Betroffene Kunden könnten dann eine Rückabwicklung in Anspruch nehmen.

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