Ein entwurzelter Baum liegt nach einem Unwetter vor einem Haus in Glauchau (Sachsen). © dpa/picture alliance
  • Von Hubert Gierhartz
  • 06.04.2017 um 18:05
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Mit einer Wohngebäudeversicherung ist man auch für den Fall eines Sommergewitters gut abgesichert. Das glauben viele Kunden. Einige Punkte sollten sie aber prüfen, um ganz auf der sicheren Seite zu sein, schlägt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz vor.

Der Sommer steht vor der Türe, und er wird uns hoffentlich viele schöne heiße Tage bescheren. Aber, wie so oft in der Vergangenheit, folgen den schönen Tagen schwere Unwetter mit Sturm- und Hagelschäden sowie Überflutung des Grundstücks durch schwere Regenfälle.

Der Verbraucher sollte sich jetzt also die Frage stellen, was denn überhaupt genau in seiner Wohngebäudepolice versichert ist. Das Wohngebäude ist durch die Wohngebäudeversicherung, so wie im Vertrag vereinbart, versichert.

Wie sieht es aber mit dem Zubehör auf dem Grundstück aus? Also mit Gewächs- und Gartenhäusern, Grundstückseinfriedungen, Markisen, fest installierte Pavillons, Pergolen, Schutz und Trennwände, Überdachungen, Schwimmbecken, Whirlpools und so weiter. Wenn dieses Zubehör nicht zusätzlich im Wohngebäudeversicherungsvertrag mit eingeschlossen ist, kann kein Schadensersatz gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Diese Schäden können teuer werden, weil ein Gartenhaus schon einige Tausend Euro kosten kann.

Ein weiteres Risiko im Zusammenhang mit schweren Unwettern und Stürmen sind umgeknickte und entwurzelte Bäume. Egal, ob die Bäume auf dem eigenem Grundstück, auf einem Nachbargrundstück oder auch auf einem öffentlichen Grundstück stehen – der Eigentümer des Grundstücks, auf das der Baum gefallen ist, ist immer verpflichtet, diesen Baum auf seine Kosten zu entsorgen.

Vorsicht vor Begrenzungen und Selbstbehalten

Hier kommt es immer wieder zu heftigen Nachbarschaftsstreitigkeiten: Da fällt doch der Baum des Nachbarn, der mir schon immer ein Dorn im Auge war, auf mein Grundstück und zertrümmert das womöglich nicht versicherte Gartenhaus. Und wer muss den Baum entsorgen? Nicht der Nachbar, der den Baum gepflanzt hat, nein, ich. Und was ist mit meinem Gartenhaus, das nicht versichert war? Tja, Pech gehabt, Auf diesem Schaden bleibe ich auch noch sitzen. So kann ein schweres Unwetter ein mächtiges Loch in die Haushaltskasse reißen.

Gegen abgeknickte und entwurzelte Bäume kann sich der Grundstückseigentümer aber im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichern. Es werden die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen auf dem Versicherungsort erstattet.

Trotzdem muss man auch hier genau hinsehen, denn die Versicherungssummen sind bei fast allen Versicherern begrenzt – etwa auf 5.000 Euro für die Beseitigung von entwurzelten Bäumen. Drei große Bäume zu entsorgen, kann schnell teurer werden. Und aufgepasst, in den Policen gibt es gerade hier oft versteckte Selbstbeteiligungen.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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