- Von Lorenz Klein
- 27.06.2023 um 12:15
Mehr als 70.000 Diebstähle in Büro- und Lagerräumen habe die Polizei im vergangenen Jahr registriert. Das seien zwar weniger Fälle als vor der Corona-Pandemie, wie die R+V Versicherung mitteilte, trotzdem sei die Gefahr von Diebstählen am Arbeitsplatz real.
Zumal die Bestohlenen für den Schaden oft selbst haften, wie die Schadenexperten des Wiesbadeners Versicherers warnen. Die Beschäftigten sollten daher ihre Handys, Handtaschen und andere Wertsachen nicht offen am Arbeitsplatz liegen lassen, sagt R+V-Managerin Christine Gilles. „Das gilt besonders dann, wenn viele Menschen ein- und ausgehen oder sich Fremde in den Räumen aufhalten und das Risiko eines Diebstahls hoch ist“, so Gilles.
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Hausratversicherung – Wertgegenstände immer verschließen
Zwar springt die private Hausratversicherung laut R+V auch bei einem Diebstahl im Büro ein, sofern natürlich die Versicherung schon vorher abgeschlossen wurde. Doch es gibt hier eine wichtige Bedingung zu beachten, damit die Hausratversicherung auch im Fall der Fälle zahlt: Die Wertgegenstände müssen in einem verschlossenen Schrank oder Rollcontainer aufbewahrt worden sein. „Ansonsten handelt es sich um einfachen Diebstahl, und der ist oft nicht versichert“, fügt Expertin Gilles hinzu.
Ihren Arbeitgeber können die Bestohlenen in der Regel nicht für den Diebstahl zur Verantwortung ziehen. „Seine Fürsorgepflicht beschränkt sich auf Gegenstände, die für die Arbeit notwendig sind, wie eigenes Werkzeug oder Arbeitskleidung“, so der Hinweis der Experten. Viele Arbeitgeber stellen deshalb verschließbare Rollcontainer, Spinde oder Schließfächer zur Verfügung. Private Utensilien wie Geldbeutel, Schmuck oder Kleidung müssten die Mitarbeitenden aber selbst vor Diebstahl schützen.
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