Ein klassisches Benefit sind Fahrtkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 20.09.2019 um 09:07
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Unternehmen bieten qualifizierten Fachkräften gern zusätzliche Leistungen zum Gehalt. Benefits wie günstige Versicherungskonditionen oder Verpflegungszuschüsse sind gefragt. Pfefferminzia erklärt, was hier für Arbeitgeber gesetzlich und steuerfrei möglich ist.

Motivierte Mitarbeiter sind leistungsfähiger. Sie identifizieren sich mit dem eigenen Unternehmen. Dem Arbeitgeber stehen dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, über Zusatzleistungen die Mitarbeiterbindung zu erhöhen, das Betriebsklima und letztlich auch die Geschäftsergebnisse zu verbessern.

Die Zugabe von Benefits  kann dabei oft attraktiver als eine Gehaltserhöhung sein. Klassische Leistungen sind zum Beispiel der Firmenwagen oder das Firmenhandy, Netzkarten für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr oder auch Essensgutscheine. Mittlerweile ist es auch Standard, dass Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung und eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Aber auch mit geringerem Aufwand lassen sich bereits hohe Zufriedenheitseffekte erzielen.

Prepaid-Kreditkarte mit Logo des Unternehmens

Unternehmen dürfen Ihren Angestellten jährlich maximal 528 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Dieser Betrag darf allerdings nicht direkt ausbezahlt werden. Hier eignet sich zum Beispiel eine monatlich aufladbare Prepaid-Kreditkarte. Damit können Mitarbeiter bis zu 44 Euro pro Monat einkaufen. Eine solche Karte lässt sich individuell mit dem Corporate Design des Unternehmens branden – ein weiterer Punkt, der die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen erhöht.

Wenn kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird, können digitale Essensmarken eine gute Lösung sein. Per App fotografiert der Arbeitnehmer einen Essensbeleg mit dem Smartphone und verschickt ihn an seinen Arbeitgeber. Er erhält seinen Essenszuschuss dann über die Entgeltabrechnung. Das Unternehmen zahlt demnach lediglich die tatsächlich genutzte Verpflegung. Buchhaltung und Steuerberater des Unternehmens haben dadurch keinen Mehraufwand.

Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Zusatzleistungen

Diese Zusatzleistungen sind steuerbegünstigt, demnach steuerfrei und pauschal zu versteuern, weshalb für den Arbeitsgeber die Sozialversicherungsbeiträge entfallen – für beide Parteien ist dies eine Win-Win-Situation. Zu beachten ist jedoch, dass sich Benefits, anders als Gehaltserhöhungen, nicht im Rentenbescheid niederschlagen. In einem guten Konzept wird dies daher über eine betriebliche Altersversorgung kompensiert.

Über eine Prepaid-Kreditkarte kann auch ein jährlicher Bonus für Mitarbeiter bis maximal 10.000 Euro gewährt werden. Dieser muss jedoch einmalig mit 30 Prozent pauschal versteuert werden, es fallen zudem geringere Sozialabgaben an. Des Weiteren darf ein Arbeitgeber für bestimmte Anlässe wie Geburtstage oder Ehrungen pro Mitarbeiter dreimal jährlich 60 Euro verschenken. Auch diese Geschenke dürfen nicht bar ausgezahlt werden.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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