- Von Lorenz Klein
- 10.04.2017 um 10:16
Der Bundestag behandelt seine Angestellten so, als würden sie alle im Westteil Berlins arbeiten – was aber nicht stimmt. Das meint zumindest die Deutsche Rentenversicherung. Sie prüft nun, ob ein Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch vorliegt und die betroffenen Mitarbeiter auf den Ost-Rentenwert umgestellt werden müssen.
Hintergrund ist, dass der Bundestag für alle Mitarbeiter als Arbeitsplatz den Reichstag mit der Adresse Platz der Republik 1 angibt. Diese Adresse liegt im früheren Westteil von Berlin. Nach Angaben der Welt am Sonntag arbeiten aber die meisten Angestellten in Gebäuden, die im ehemaligen Ostteil liegen.
Mehreren Tausend Beschäftigten droht nun, dass die Beiträge und die Höhe ihrer Renten nach dem Ost-Rentenwert neu berechnet werden müssen, berichtet die Zeitung.
Für die Rentenversicherung zählt die geografische Lage des Arbeitsplatzes
Dem Bericht zufolge wird die derzeitige Rentenberechnung mit der Lage des Reichstags „als zentrales Gebäude des Parlaments begründet“, wie es in einem internen Vermerk des Ältestenrats des Bundestags heißt. Das will die Rentenversicherung der Verwaltung des Parlaments aber so nicht durchgehen lassen. Für die Behörde sei vielmehr die geografische Lage der Arbeitsstätten entscheidend. Und daher seien erfolgte Beitragszahlungen „gegebenenfalls rückabzuwickeln“, schreibt die Zeitung.
Das Parlament nehme sich bisher „ein gewisses Sonderrecht heraus, das in der Privatwirtschaft nicht möglich ist“, heißt es in dem Bericht weiter. So müssten Unternehmen, die Betriebsteile im West- und Ostteil der Hauptstadt haben, ihre Arbeitnehmer unterschiedlich einordnen. Ausschlaggebend sei der alte Verlauf der Grenze.
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