- Von Andreas Harms
- 17.07.2025 um 14:53
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Unternehmen KSTR-11 wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft des Lebensmitteleinzelhändlers Kaufland. Der wiederum gehört zur Schwarz-Gruppe.
Grund für die Abmahnung ist der Umstand, dass KSTR-11 Haustier- und Zahnzusatzversicherungen der DA Direkt online vermittelt hat, ohne sich selbst ausreichend als Vermittler zu kennzeichnen. Stattdessen habe es den falschen Eindruck erweckt, eine andere Gesellschaft sei Versicherungsvermittler. Tatsächlich heißt es auf www.kaufland-versicherung.de wörtlich: „Die Kaufland Versicherungen in Zusammenarbeit mit DA Direkt“. Von KSTR-11 ist dort keine Rede.
Im Impressum und unter „Kontakt“ findet man nur Hinweise auf die DA Direkt. Was laut BVK dort den Eindruck erweckt, dass die DA Direkt auch der Vermittler sei. E-Mails an Kunden würden das noch verstärken, weil sie zwar das Kaufland-Logo enthielten, aber mit DA Direkt unterzeichnet seien. Insgesamt – so ein Fazit des BVK nach Rückfragen und Anrufen – sei es für Verbraucher unklar, wer der konkrete Versicherungsvermittler in diesem Fall ist.

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Das ändert auch nicht der Umstand, dass Kaufland sich selbst auf Anfrage als Vermittler bezeichnet und auch in den Erstinformationen als Vermittler zu erkennen gibt. Der Link dazu sei denkbar klein, und Verbraucher wüssten nicht, warum sie sie lesen sollten.
„Das entspricht nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Als weiteren Kritikpunkt bringt der BVK vor, dass Kunden auf der Website nicht beraten werden, obwohl Kaufland das behaupte. Außerdem würden sie über die Merkmale der angebotenen Versicherungen getäuscht. Ein Beispiel sei die summenmäßige Leistungsbeschränkung, die in angebotenen Tarifen eingebaut ist. In den angezeigten Tarifübersichten tauche das aber nicht auf, was der BVK als „Irreführung durch Unterlassen“ betrachtet. Das verstoße gegen das Versicherungsvertragsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Was verlangt der BVK nun? KSTR-11 soll die bemängelten Punkte abstellen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Zugleich fordert der BVK die Aufsichtsbehörden auf, solche Praktiken zu prüfen und zu sanktionieren.
Die Muttergesellschaft der DA Direkt, die Zurich, möchte sich zu der Sache nicht äußern. Wir haben auch bei Kaufland darum gebeten, Stellung zu nehmen. Sobald uns die Antwort vorliegt, reichen wir sie auf diesem Kanal nach.

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