Im vergangenen Jahr stahlen Kriminelle in 63.000 Fällen Teile wie Bordcomputer, Lenkräder oder Katalysatoren kaskoversicherter Autos. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Die Täter verursachen dabei wirtschaftliche Schäden, die weit über den Wert der gestohlenen Teile hinausgehen. Im Durchschnitt mussten die Versicherer für jeden Fall fast 2.000 Euro leisten, rund 125 Euro mehr als im Vorjahr“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

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Der Gesamtschaden für die Diebstähle belief sich auf rund 124 Millionen Euro. Damit ist die Schadensumme um 9 Prozent gestiegen. Ein Problem bei der ganzen Sache: Nicht nur die Zahl der Diebstähle steigt seit 2020 wieder. Auch die Kosten für KFZ-Ersatzteile haben in den vergangenen Jahren stark angezogen.

Welche Preise für KFZ-Teile sich seit dem Jahr 2014 am meisten verteuert haben, und zwar teils über 100 Prozent, erfahren Sie hier.

Leistungen der Versicherer beim Diebstahl von Autoteilen von 2013 bis 2023:
Jahr  Zahl der Diebstähle Leistungen
2013 120.000 177
2014 117.000 195
2015 117.000 228
2016 106.000 219
2017 90.000 199
2018 72.000 139
2019 61.000 119
2020 50.000 91
2021 54.000 97
2022 61.000 114
2023 63.000 124

Quelle: GDV, Angaben der Leistungen in Millionen Euro

Zusätzlich zahlten KFZ-Versicherer im Jahr 2023 knapp 310 Millionen Euro für Diebstähle kompletter Fahrzeuge. Auch diese Zahl ist im vergangenen Jahr in Deutschland erneut um knapp 20 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kam der KFZ-Diebstahlreport des GDV.

Denn Autodiebe klauten im Jahr 2023 insgesamt 14.585 kaskoversicherte Autos. Und im Durchschnitt zahlten Versicherer für jeden Diebstahl laut GDV-Angaben fast 21.400 Euro.

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Diebstähle fest eingebauter oder fest mit dem Auto verbundener Teile sind durch die Kaskoversicherung gedeckt. Werden versicherte Teile wie das Lenkrad entwendet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung inbegriffen. Daher erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Auf den Schadenfreiheitsrabatt haben diese Fälle keinen Einfluss.

Ganz wichtig zu wissen: Alles, was nicht fest im Auto verbaut ist, zum Beispiel ein Smartphone oder ein mobiles Navigationsgerät, ersetzt die Kaskoversicherung in der Regel nicht. Wertgegenstände sollten Versicherte daher aus Sicht des GDV nicht im Auto lassen. Die Polizei informiert Versicherte auf einer Beratungs-Webseite über weitere Schutzmaßnahmen.

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