Hausratversicherung Wenn ein gekipptes Fenster den Versicherungsschutz kostet

Ein Griff durchs gekippte Fenster und schon hat der Einbrecher freie Bahn.
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Anders, als man es vielleicht vermuten würde, werden Diebe dabei gerne bei Tag aktiv. So passieren mehr als die Hälfte aller Einbrüche zwischen 10 und 18 Uhr. Für die entstandenen Schäden springt in der Regel die Hausratversicherung ein.
Aber: „Ein gekipptes Fenster gilt im Ernstfall als grobe Fahrlässigkeit“, so die R+V-Expertin. „Versicherte sollten beim Abschluss der Police oder beim bestehenden Schutz am besten prüfen, ob diese Leistung mitversichert ist.“ Wenn nicht, bleiben die Bestohlenen möglicherweise auf einem Großteil der Kosten sitzen. Dass das zum Beispiel auch der Fall sein kann, wenn man die Haustür nicht abschließt, hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden.