BVI-Chef Thomas Richter spricht sich für eine klar definierte EU-Nachhaltigkeitsregulierung aus. © BVI
  • Von Juliana Demski
  • 14.09.2020 um 13:25
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Laut dem Fondsverband BVI hat das in nachhaltigen Fonds angelegte Vermögen inzwischen die Marke von 100 Milliarden Euro überschritten. Alles schön und gut, findet der Verband. Doch der BVI ermahnt nun die EU, endlich mit einheitlich definierten Regulierungsmaßstäben rüberzukommen.

Das Interesse an nachhaltigen Fonds wächst hierzulande ungebremst: Wie der Fondsverband BVI berichtet, hat das in nachhaltigen Fonds angelegte Vermögen inzwischen die 100-Milliarden-Euro-Marke geknackt. Rund die Hälfte davon liegen laut dem Verband in Publikumsfonds – aber auch das Neugeschäft habe kräftig zugelegt. Denn: Im ersten Halbjahr 2020 verzeichneten nachhaltige Fonds Nettozuflüsse von rund 7,2 Milliarden Euro.

Davon steuerten allein nachhaltige Publikumsfonds 7,7 Milliarden Euro bei – im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 macht das eine Steigerung um 160 Prozent. Gleichzeitig flossen aus nicht nachhaltigen Fonds 3,4 Milliarden Euro ab.

Das Problem: Laut dem BVI sehen es einige EU-Staaten nicht so eng mit den Maßstäben, die sie an Nachhaltigkeitsfonds anlegen. Eine BVI-Analyse auf Basis von Morningstar-Daten zeige unter anderem: Nur in Deutschland, Schweden und Norwegen gebe es Ausschlusskriterien wie Kernkraft, Kohle, geächtete Waffen oder Tabak. Holland, Frankreich und England hingegen weisen laut der Untersuchung keine solchen Bedingungen aus.

„Der Trend zu nachhaltigen Anlagen ist in Deutschland ungebrochen“, kommentiert BVI-Chef Thomas Richter die Ergebnisse. „Damit das weiter so bleibt, setzen wir uns für eine Regulierung ein, die diese Entwicklung stärkt statt schwächt.“ Und weiter: Eine solche „Nachhaltigkeitsregulierung“ müsse klare Standards schaffen und „Grünwäscherei unterbinden.“

„Die Marktakteure in manchen EU-Mitgliedstaaten scheinen zu glauben, dass sie sich mit den Aufsehern auf einen ‚comply or ex-plain‘-Ansatz verständigen und Anlegern Informationen nur häppchenweise zur Verfügung stellen können“, kritisiert Richter. Das sei „nicht unser Rechtsverständnis“, findet der BVI-Chef, „denn es verhindere ein Level Playing Field innerhalb der EU und es verwirrt die Anleger“. Damit würde letztlich Vertrauen verspielt.

Die von der EU für März 2021 geplante Offenlegungsverordnung sieht der BVI durchaus kritisch. Fondsanbieter sollen dann entsprechende Informationen zur Nachhaltigkeit in ihre Verkaufsprospekte aufnehmen. Wie genau die Vorgaben aussehen sollen, wird laut dem BIV jedoch wohl erst im Januar 2021 bekannt. Den Fondsgesellschaften blieben damit gerade einmal fünf Wochen Zeit, die Anlegerinformationen anzupassen, kritisiert der Verband.

Um europaweit einheitliche Standards zu etablieren, fordert der BVI, „den Start der Offenlegungsverordnung auf Anfang 2022 zu verschieben, auch um einen Gleichlauf mit dem Inkrafttreten weiterer Taxonomie-Informationspflichten zu ermöglichen und den Vertrieb der Produkte nicht zu behindern“, heißt es in einer Pressemitteilung.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort