Wenn beim Fesselspiel etwas schiefgeht, übernimmt das unter Umständen die Versicherung. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 24.02.2015 um 19:43
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Seit dem Start von „Fifty Shades of Grey“ sollen die Verkaufszahlen für Handschellen, Liebeskugeln, Kabelbinder und Co. in die Höhe geschnellt sein. Doch aufgepasst: Unfälle beim Sex sind gar nicht so selten. Der Bund der Versicherten erklärt, wann Versicherer zahlen müssen.

Wann leistet die private Unfallversicherung?

Die Unfall-Police greift dann, wenn Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Das gilt auch, wenn der Unfallgrund zu heftiges Fesseln ist. Bricht in diesem Fall ein Arm und bleibt eine Invalidität zurück, gibt es vom Unfallversicherer eine entsprechende Summe.

Aber auch kosmetische Operationen fallen in den Leistungskatalog so mancher Unfall-Police. Bleibt beispielsweise durch einen Peitschenhieb eine Narbe im Gesicht zurück, so übernehmen einige Versicherer hierfür die Behandlungskosten.

Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Wenn Kunden sehr experimentierfreudig sind, dann kann eine BU sehr hilfreich sein. Denn führt der Sex zu solch erheblichen Verletzungen, dass der Kunde seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zumindest zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, ist das ein Fall für die BU.

Wovor schützt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht-Police ist ein absolutes Muss für jeden, denn Personen haften für Schäden, die sie Dritten fahrlässig zufügen. Wenn also beim Spiel mit der Peitsche eine wertvolle Mingvase zu Bruch geht, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Kommt es zudem zu einer schuldhaft fahrlässigen Körperverletzung, dann übernimmt der Privathaftpflicht-Versicherer auch das.

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