- Von Andreas Harms
- 15.07.2025 um 16:22
Vor einigen Wochen sind wir über den ziemlich ausufernden Namen eines Gesetzes gestolpert. Es heißt „Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz“ – was mir wiederum als ausgemachtem Freund der deutschen Sprache sehr erfolgreich den Magen umdreht.
Aber Namen von Gesetzen sollen ja nicht in erster Linie wundervoll klingen, sondern stimmen. Produktwahrheit geht vor Produktklarheit und vor Wohlklang sowieso.
Was uns redaktionsintern trotzdem zu der Frage brachte: Wie entstehen eigentlich solche Namen? Wer denkt sie sich aus, wer genehmigt sie? Wir reichten diese Frage zunächst an die Bundesregierung weiter, die uns aber sogleich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verwies. Und dort half man uns.

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Denn eben dieses Ministerium hat das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ herausgegeben (4. Auflage hier). Und dieses Handbuch empfiehlt, wie die Überschriften von Gesetzen zu gestalten sind.
Doch zunächst: Wer legt die Namen fest?
Wer das Gesetz entwirft, liefert auch gleich den Namensvorschlag mit. Denn das gehört dazu. Das können also unterschiedliche Ministerien sein. Das letzte Wort hat allerdings der Bundestag, wenn er den Gesetzesvorschlag beschließt.
Eine Sonderaufgabe hat das BMJV. Es ist bei allen Gesetzentwürfen der Bundesregierung für die sogenannte Rechtsprüfung verantwortlich. Dabei prüft es auch, ob der vorgeschlagene Name für das Gesetz dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit entspricht.
Dieses Handbuch unterscheidet übrigens zwischen Stammgesetzen und Änderungsgesetzen. Also tun wir das auch.
Stammgesetze
Ein Stammgesetz ist ein eigenständiges Regelungswerk und muss eine Überschrift haben. Die gehört sogar zum amtlichen Text. Doch diese Überschrift wird erst festgelegt, wenn der Inhalt des Gesetzes feststeht. Ändert sich der, muss man auch an die Überschrift noch mal ran.
Die Überschrift besteht immer aus der kompletten Bezeichnung und einer Abkürzung. Einen Kurznamen kann es auch geben. Ein Beispiel ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag (komplett), das auch als Versicherungsvertragsgesetz bekannt ist (Kurzname), und ganz kurz VVG. Lange Worte sind als Kurzbezeichnung laut Handbuch übrigens kein Problem, sogar so was: Verwaltungsdatenverwendungsgesetz.
Der Name selbst besteht immer zunächst aus der Rangangabe. In diesem Fall „Gesetz“ oder „Gesetz zu irgendwas“, wenn es um bestimmte Handlungen geht. Dann folgt die Inhaltsangabe, die den Inhalt des Gesetzes kurz beschreibt. Das Wort „betreffend“ soll dabei möglichst nicht auftauchen. Warum auch immer. Zusätze in Klammern sind auch zu vermeiden, denn darin stehen ja schon die Kurzformen.
Neuartige Sachverhalte dürfen übrigens auch mal etwas länger werden. Ein schönes Beispiel aus dem Handbuch ist das: „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“. Ist wirklich nicht allzu kompakt, trifft aber den Kern.
Änderungsgesetze
Diese Gesetze, die bereits bestehendes Recht ändern, nehmen den größeren Teil im Rechtsgeschehen ein. Eine spezielle Form ist das Mantelgesetz, das gleichzeitig verschiedene Stammgesetze ändern, ablösen, erschaffen oder außer Kraft setzen kann. Es bekommt eine Überschrift, aber keine Kurzformen, denn es wird in Rechtsvorschriften im Normalfall nicht genannt.
Für die Überschrift reicht eine allgemeine Beschreibung, die den sachlichen Zusammenhang der einzelnen Artikel nennt. Einfach die zu ändernden Gesetze zu nennen, reicht nicht aus.
In unserer Serie „Pfeffi fragt nach“ haben wir bisher folgende Fragen beantwortet:
- Warum deckt die Fahrradversicherung Verschleiß mit ab?
- Warum zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht bei Beleidigung?
- Woraus besteht der Hausrat-Index?
- Wohin fließt Bafin-Bußgeld?

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