Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 28.06.2022 um 08:36
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„Ja, sicher“ würden wohl viele Maklerinnen und Makler diese Frage recht automatisch beantworten. Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel hat sich im Rahmen eines Gedankenspiels mal mit dem Thema befasst – und kommt zu einem anderen Ergebnis. Mehr lesen Sie in seiner neuen Kolumne.

Ich möchte mal ein kleines Gedankenspiel wagen, was den Bedarf von Handwerkern in Bezug auf die Einkommensabsicherung anbelangt. Es ist ja hinreichend bekannt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung hier nicht unbedingt soziale Verantwortung übernimmt. Denn Handwerker verdienen oft weniger als Akademiker, müssen aber mehr zahlen. Dass das am Risiko liegt, ist irgendwie logisch.

Ich behaupte jetzt, dass die BU-Versicherung für Handwerker keine bedarfsgerechte Absicherung ist. Weil ein Handwerker vermutlich auch ohne drohende Berufsunfähigkeit im Laufe seiner Karriere mal umschulen muss. Denn die körperlich anstrengende Arbeit kann niemand bis zum 67. Lebensjahr oder länger leisten. Deshalb wird man Vorarbeiter, Meister oder macht sich selbstständig und hat Mitarbeiter.

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Daraus lässt sich ableiten, dass Umschulungen grundsätzlich einfacher umzusetzen sind als bei Akademikern. Das berücksichtigt die Kalkulation aber dem Anschein nach nicht. Die Berufsgruppen-Differenzierung und auch die Frage nach dem Rauchverhalten benachteiligt körperliche Berufe sogar zusätzlich.

So kommt es dann, dass der Handwerker hohe Beiträge zahlt, aber im Leistungsfall vor allem dann umschulen wird, wenn die BU-Rente nicht hoch genug abgeschlossen wurde. Und das ist eben deshalb umso wahrscheinlicher, weil die Beiträge so hoch sind. Dadurch bringen sich Handwerker aus der finanziellen Not heraus durch eine Umschulung um eine Rentenleistung, für die sie eigentlich bezahlt haben.

Absicherung nötig, wenn Umschulung nicht möglich

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist also dann nicht notwendig, wenn der Handwerker sechs bis sieben Monatsgehälter auf der Seite hat. Denn während einer Umschulung erhält der Kinderlose 60 Prozent und wer Kinder hat 67 Prozent von der Arbeitsagentur.

Eine Absicherung ist also nur notwendig, wenn eine Umschulung nicht mehr möglich ist. Das würde bedeuten, dass ich am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten kann. Und das ist die Definition von Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat noch den charmanten Vorteil, dass es hier weniger Berufsgruppen gibt, wodurch der Handwerker keinen systemischen Nachteil hat, wie in der BU-Versicherung. Sollte es keine Rücklagen geben, wäre es sinnvoll, über ein Krankentagegeld nachzudenken. Denn auch hier profitiert der Handwerker davon, dass es weniger Berufsgruppen gibt.

Das Ganze ist nur ein Gedankenspiel und ich weiß auch, wie groß die Berührungsängste zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind. Aber wenn wir uns dem Problem vom Bedarf her nähern, dann scheinen die EU-Versicherung oder auch abgespeckte BU-Varianten bei Handwerkern sinnvoller als der umfängliche Schutz, der über den eigentlichen Bedarf hinausschießt.

Aber ich akzeptiere andere, begründete Meinungen.

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