Blick in den Fahrstand einer Lokomotive (Symbolfoto). © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 01.03.2019 um 10:35
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Ein Lokführer, der 2013 Zeuge eines Suizids wurde, forderte von der Haftpflichtversicherung des Toten Geld, weil er nach dem Vorfall nicht mehr arbeiten konnte. Nun haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt: Die Versicherung wird ihm 70.000 Euro zahlen, wie das Oberlandesgericht (OLG) München mitteilte.

Kann ein Zugführer nach einem tödlichen Unfall auf den Bahngleisen von der Privathaftpflichtversicherung des Verunglückten Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) in München zu beschäftigen (wir berichteten). Doch zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Der Mann folgte nun dem Vorschlag des OLG und nahm die Klage zurück, um sich mit der Gegenseite auf eine einmalige Zahlung von 70.000 Euro zu einigen.

Hintergrund

Der Lokführer überrollte 2013 einen Mann, der sich im Bahnhof Freising vor dessen Regionalbahn warf. Infolge des traumatischen Erlebnisses wurde der heute 42-Jährige mehrfach krankgeschrieben. Weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten, musste er seinen Beruf aufgeben.

Der Lokführer hatte daraufhin gegen die private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen geklagt, weil die sich geweigert hatte, für den finanziellen Schaden aufzukommen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit entstanden war.

Von der Versicherung forderte er 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 27.000 Euro Schadenersatz ein. Zudem hatte er einen Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente geltend gemacht.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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