- Von René Weihrauch
- 14.07.2025 um 12:13
Für unverzichtbar hält auch Gabriel Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Gruppe Deutschland, eine passende Hausratversicherung: „Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte sind dann unter anderem gegen Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser versichert. Auch bei Diebstahl oder Vandalismus springt die Hausratversicherung ein – Urlaubsdomizile sind ja für Einbrecher ein begehrtes Ziel, weil sie oft luxuriös ausgestattet sind und an einsamen Orten liegen.“
Einen zusätzlichen Elementarschutz-Baustein empfiehlt er vor allem für Ferienwohnungen, die sich im Erdgeschoss oder Souterrain befinden. Außerdem weist der Zurich-Experte auf einen Unterschied zwischen Ferienhäusern und -wohnungen hin: „Während bei einer Wohnung die Gebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft bezogen wird, benötigen Besitzer eines Ferienhauses in jedem Fall eine eigene Wohngebäudeversicherung.“
So meistern Makler die Beratung
Alles in allem sehen Fachleute beim Thema Ferienimmobilien noch viel Aufklärungsbedarf. Hiscox-Fachfrau Alica Weininger glaubt, dass Vermittler aus der aktuellen Ferienimmobilien-Umfrage ihres Hauses in diesem Zusammenhang einigen Nutzen ziehen können: „Sie hilft Maklern, zu verstehen, welcher konkrete Versicherungsbedarf in der Zielgruppe besteht, wo noch Wissens- und damit auch Absicherungslücken bestehen. Außerdem gibt es immer wieder Informationsveranstaltungen von Hiscox und anderen Anbietern, sowohl online als auch offline, die dabei helfen, die notwendigen Versicherungslösungen besser zu verstehen.“
Ein Knackpunkt in der Beratung ist zum Beispiel immer wieder die Frage der Nutzungsdauer einer Ferienimmobilie. Neben Leistungsumfang, Standort und Lage ist das ein entscheidender Faktor in der Vertragsgestaltung. Da es in der Natur von Ferienimmobilien liegt, dass sie nicht dauerhaft bewohnt sind, sondern gelegentlich auch über längere Zeiträume leer stehen, sind versicherbare Risiken hier höher als bei ständig bewohnten Häusern und Wohnungen.
„Eine regelmäßige Anwesenheit ist aber wichtig, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden“, erklärt GEV-Fachmann van der Wardt. „Viele Anbieter setzen in einer normalen Wohngebäudeversicherung deshalb für unbewohnte Zeiträume strenge Grenzen. Meist sind nur 30, 60 oder maximal 90 Tage Abwesenheit vom Wohnort zulässig. Bei der GEV gelten bis zu 180 Tage Nichtnutzung pro Versicherungsjahr nicht als Gefahrerhöhung. Somit bleibt der Schutz vollumfänglich bestehen.“
Schutz auch bei Abwesenheit
Bei Hiscox gehen sie das Problem gleich mit einer ganz neuen Specialpolice an, die allerdings ausschließlich für Ferienimmobilien gedacht ist, die zu 100 Prozent gewerblich vermietet werden. Weininger: „Die Notwendigkeit regelmäßiger Vor-Ort-Anwesenheiten der Versicherungsnehmer, die typischerweise Vorbedingung für einen Versicherungsschutz sind, stellt eine häufige Herausforderung dar. Unsere neue Lösung ,Mundial Commercial‘ schließt diese Absicherungslücke. Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung, die auch dann Schutz bietet, wenn die Immobilie nicht ständig belegt oder bewohnt ist. Das ist besonders wichtig bei Immobilien im Ausland. Die Versicherung kann für Objekte in Deutschland, Österreich und 18 weiteren europäischen Ländern abgeschlossen werden.“
Dieser Vorteil greift – wie gesagt – bei vollständig gewerblich vermieteten Objekten. Für vorwiegend privat genutzte Urlaubsparadiese raten Fachleute in der Regel zu einer Absicherung durch einen heimischen Anbieter.

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