- Von Barbara Bocks
- 27.08.2024 um 11:32
Bei der Gefahrstoffverordnung für Wohngebäude soll sich was ändern. So sollen Gebäude- und Wohnungsbesitzer vor Reparaturen oder Renovierungsarbeiten künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Bausubstanz auf Asbest prüfen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt sich in einer aktuellen Stellungnahme wenig begeistert von dem Vorschlag. Einer der Gründe: Mit den geplanten Änderungen der Gefahrstoffverordnung kommen hohe Kosten auf die Wohngebäudeversicherer zu.
„Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Diese Kosten werden die Prämien für Wohngebäudeversicherungen zusätzlich belasten. Sprich: erhöhen.
Neue Gefahrstoffverordnung betrifft drei Viertel des deutschen Wohnungsbestandes
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung will die Bundesregierung einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umgang mit Asbest erreichen. Denn in Gebäuden, deren Baubeginn vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 liegt, kann unter Umständen Asbest verbaut sein.
Deshalb sollen Bauherren Sanierungsmaßnahmen und wichtige Reparaturen an der Bausubstanz erst durchführen, nachdem sie sie auf Asbest geprüft haben. Diese neue Verordnung betrifft laut Schätzungen des GDV knapp drei Viertel des deutschen Wohnungsbestandes, also etwa 34 Millionen Wohnungen.
Konkrete Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ist schwierig
Neben den Kosten sieht Asmussen auch kritisch, wie die Verordnung konkret umgesetzt werden soll. „Es fehlen Fachkräfte und Labore. Dadurch entstehen Wartezeiten und die Schadenbehebung am Gebäude verzögert sich”, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.
Und zeitliche Verzögerungen könnten dazu führen, dass die Versicherer in vielen Fällen praktisch handlungsunfähig würden. „Nur wenn Versicherer und ihre Dienstleister schnell auf Schadenmeldungen reagieren, können das Ausmaß des Schadens begrenzt und die Kosten minimiert werden”, sagt Asmussen.
Wird beispielsweise ein Leck bei einem Leitungswasserschaden nicht zügig gefunden und repariert, könne es zu Folgeschäden wie Schimmelbefall kommen und sich der Schaden ohne Not vergrößern.
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Beim Umgang mit Asbest könnten Hausbesitzer nach Ansicht der Versicherer anerkannte emissionsarme Verfahren wie das BT-Verfahren einsetzen. Dadurch könnten sie Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Sanierungsarbeiten bei festgebundenem Asbest zügig durchführen.
GDV fordert Übergangsfristen für akute Schäden
Für bestimmte Anwendungsfälle müssten solche BT-Verfahren aber erst noch entwickelt, erprobt und anerkannt werden. Die Anerkennung von Verfahren läuft laut Ansicht des GDV in Deutschland allerdings nur schleppend. Daher appellieren die Versicherer an die Verantwortlichen, zusätzliche Übergangsfristen zumindest für akute Schäden festzulegen.
Außerdem fordern die Versicherer die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf, emissionsarme Verfahren schneller anzuerkennen und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen.
Voraussichtlich im Oktober will der Bundesrat über die neue Gefahrstoffverordnung beraten. Das eigentlich für das vierte Quartal geplante Inkrafttreten zieht sich damit laut Angaben des GDV weiter hin.
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