Mehr als ein Drittel der Bundesbürger werden im Laufe ihres Lebens pflegebedüftig – Tendenz steigend ©
  • Von Redaktion
  • 16.07.2014 um 15:50
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Die Allianz bietet ab sofort eine neue Pflegepolice. Sie hat flexible Bausteine und soll so für eine individuelle Absicherung sorgen.

Die Allianz Lebensversicherunghat eine neue Pflegeversicherung im Angebot. Die Allianz-Pflege-Police-Flexi  soll sich durch einen flexiblen Beitrag und individuellen Versicherungsschutz auszeichnen.

Flexibilität bedeutet bei dieser Police: Statt fester Leistungsstaffeln bieten die Pflegestufen I und II eine freie Wahl zwischen 10 und 100 Prozent der Pflegerente, die die Versicherung in Pflegestufe III leisten würde. Damit soll der Kunde fremde Hilfe für den Fall des Falles so absichern können, wie er es sich finanziell leisten kann. Ebenso können Kunden selbst bestimmen, wie sie zahlen wollen. Neben laufenden Beiträgen ist auch eine abgekürzte Beitragsdauer möglich. Zuzahlungen können in unterschiedlicher Höhe eingebracht werden.

Individuelle Leistungsbausteine: Der Tarif bietet einen Extra-Schutz bei Demenz, denn für jede Pflegestufe gibt es einen eigenen Demenzauslöser. So greift die Police bereits bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Pflegestufe 0), unabhängig davon, ob der Versicherte zuhause von der Familie oder stationär versorgt wird. Weiterhin bietet die Police einen integrierten Schutz für Hinterbliebene. Stirbt der Versicherte ohne vorher pflegebedürftig geworden zu sein, bekommen die Begünstigten eine Todesfallleistung aus den bereits gezahlten Beiträgen – maximal bis zur Höhe der jährlichen Pflegerente.

Weitere Optionen: Der Versicherungsschutz kann zu fest definierten Anlässen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes erhöht werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung sei dafür nicht nötig. Wenn der Partner zum Pflegefall wird oder verstorben ist, kann ebenfalls der eigene Pflegeschutz ohne Risikoprüfung erhöht werden. Auch eine wahlweise einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist möglich.

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