Zwei unterschiedliche Prozesse, ähnliche Urteile: Das Sozialgericht Stuttgart verweigert Hinterbliebenenrente in zwei Fällen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 25.08.2016 um 10:07
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Das Stuttgarter Sozialgericht urteilte in zwei Fällen ähnlich, obwohl sie unterschiedlicher kaum hätten sein können: Einem Witwer wird nach dem Tod seiner an Krebs verstorbenen Frau die Hinterbliebenenrente verweigert, während einer Frau, die trotz Neu-Heirat weiter Witwenrente bekam, nun der Hahn zugedreht wird.

Zweiter Fall

Mitte 2014 findet eine heute 73 Jahre alte Frau eine Rechnung über 70.602 Euro in ihrem Briefkasten und fällt aus allen Wolken. Dort wird ihr vorgeworfen, über elf Jahre hinweg zu Unrecht Witwenrente bezogen zu haben. Deshalb klagt sie vor Gericht.

Dort kommt heraus: 1996 habe sie zu Recht ihre Witwenrente bezogen. 2003 aber habe sie spontan ihren neuen Lebensgefährten auf einer Reise durch die USA in Las Vegas geheiratet. Die Rentenversicherung erfährt davon aber erst in 2014, also elf Jahre zu spät. Die Frau habe nicht gewusst, dass sie die Ehe melden muss, sagt sie. Schließlich sei ein in Las Vegas geschlossener Lebensbund nicht in Deutschland gültig. Jedenfalls habe sie das gedacht.

Das Sozialgericht Stuttgart stimmt ihr in ihrer Klage zu und glaubt ihr. In den Augen des Richters habe sie nicht „grob fahrlässig gehandelt“ und muss als Folge die 70.000 Euro nicht zurückzahlen. Ebenso muss aber die Versicherung in Zukunft auch keine Witwenrente mehr auszahlen (Aktenzeichen: S 21 R 7242/14). So hatte die ältere Dame Glück im Unglück.

Trotzdem wird das Landessozialgericht auch bei diesem Fall noch ins Spiel kommen. Das Urteil ist wie beim vorigen Fall noch nicht rechtskräftig.

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