- Von Redaktion
- 24.08.2015 um 15:11
Ein Maklervertrag muss sorgfältig aufgesetzt sein und darf keine rechtlichen Lücken enthalten. Das gleiche gelte für die Vereinbarung von Serviceleistungen, wenn Makler sich diese bezahlen lassen wollen, erklärt Jürgen Evers, Anwalt für Vertriebsrecht, im Versicherungsjournal.
Marktgängige Vordrucke seien deshalb für diese Art von Verträgen nicht geeignet. Auch auf unangemessene Klauseln sollten Makler verzichten. Diese würden sie lediglich in teure wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren treiben. So gehöre beispielsweise die Kundenbetreuungspflicht von Maklern nicht in die Servicegebühren-Vereinbarung. Auch sollten Makler ihren Kunden ein Widerrufsrecht einräumen.
Komme es doch einmal zu rechtlichen Konflikten, dann brauche der Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die die Serviceleistungen mit einschließt, erklärt Evers weiter. Das sollten Makler unbedingt abklären.
Um klar abstecken zu können, was in den Servicegebühren-Bereich gehört, könnten Makler sogenannte Leistungspakete anbieten. Dafür empfiehlt Evers folgenden Aufbau:
Basis-Paket
• Grundleistungen, die über die Provision bereits abgegolten sind und damit zu den Maklerpflichten gehören.
• Das seien beispielsweise Ausstattung des Geschäftslokals, Kundenparkplätze, Zeitintervall für maklerinitiierte Kundenkontakte.
Service-Plus-Paket
• gegen Gebühr buchbar
• Inhalt beispielsweise: kurze Termin- und Reaktionszeiten, Protokollierung und Erstellung von Schadenanzeigen, komplexe Auswertungen der Versicherungs- und Finanzsituation.
• Ziel: dem Kunden lästige Aufgaben abnehmen.
Service Kundenordner
• Einrichtung eines virtuellen Kundenordners zur Daten- und Dokumentenpflege.
• Ziel: mehr Ordnung und Übersichtlichkeit für Makler und Kunden, Chancen für das Neugeschäft nutzen, Deckungslücken schließen, fremde Verträge zum Ablauf ersetzen.
Energiekostencheck
• günstigen Strom und Gaslieferanten suchen
Komfort-Service
• höchster Servicestandard
• beispielsweise Arzt- und Krankenhausrechnungen für den Kunden verwalten
• Objekt-Inventarisierung
• Koordination im Schaden- und Leistungsfall
• Zulassungsservice für Autos
Was darf das ganze kosten? Diese Richtwerte gibt Evers an:
Privatkundengeschäft: bis zu 250 Euro pro Jahr
Gewerbekundengeschäft: bis zu 1.200 Euro pro Jahr
Die Gebühren sind umsatzsteuerpflichtig.
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