Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gegen die Klägerin. © picture alliance/dpa | arifoto UG
  • Von Manila Klafack
  • 25.03.2021 um 13:47
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Auch wer bei der Berechnung eines Altersruhegeldes rechnerisch auf viele Vollzeitarbeitsjahre kommt, erhält eine Betriebsrente, die in der Höhe der Teilzeitarbeit entspricht. Dieses Vorgehen diskriminiert den Teilzeitbeschäftigten nicht, lautet ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Wer jahrezehntelang überwiegend in Teilzeit gearbeitet hat, muss mit einer gekürzten Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung rechnen. Wenn sich das Altersruhegeld im Rahmen einer betrieblichen Versorgungsregelung nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet, ist eine entsprechende Kürzung zulässig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Aktenzeichen 3 AZR 24/20) und wies damit die Klage einer ehemaligen Beschäftigten ab.

Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird, heißt es im Urteil. Diese Regelungen würden keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit im Sinne von Paragraf 4 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) darstellen.

Worum es ging

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau fast 40 Jahre, vorwiegend in Teilzeit, in einem Unternehmen gearbeitet. In dem Betrieb galt die Regelung, dass die Höhe des Altersruhegeldes von dem zum Ende des Arbeitsverhältnisses erreichten versorgungsfähigem Einkommen und den anrechnungsfähigen Dienstjahren abhängt.

In der Berechnung entsprachen die knapp 40 Jahre der Klägerin rund 34,4 Jahren in Vollzeit. Die Leistungsordnung der Regelung sah bei ihr einen Teilzeitfaktor von 0,9053 vor. Gegen die Berücksichtigung dieses Faktors klagt sich die Frau nun durch alle Instanzen. Nachdem das Landesarbeitsgericht der Klage teilweise stattgegeben hatte, entschied das BAG anders. Die Berechnung des Altersruhegeldes anhand des Teilzeitgrades sei wirksam.

Die Begründung des BAG

Die Klägerin wird nicht wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligt. Sie könne ihre in 40 Jahren in Teilzeit erbrachte Arbeitsleistung nicht mit der vergleichen, die in 34,4 Jahren in Vollzeit erbracht wurden. Sie erhalte ein Altersruhegeld in dem Umfang, der ihrer erbrachten Arbeitsleistung im Vergleich zur Arbeitsleistung eines gleich lange im selben Unternehmen in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers entspricht. Das sei zulässig.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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