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Die Grafik zeigt den Verlauf der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtprämie für Versicherungswechsler. © Check24
  • Von Redaktion
  • 30.11.2015 um 09:50
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung, können sie auch nach dem Stichtag 30. November noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Das kann sich durchaus lohnen, hat das Vergleichsportal Check24 berechnet. Der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag habe sich für Wechsler im November im Vergleich zum Juli um 19 Prozent verringert.

Einige Versicherer teilen ihren Kunden die Prämienerhöhung in der Kfz-Versicherung erst kurz vorm Wechselstichtag am 30. November mit. Nehmen die Kunden aber explizit Bezug auf die Prämienerhöhung, können sie auch nach diesem Stichtag noch ihren Vertrag kündigen. Zu viel Zeit dürfen sich die Kunden dabei aber nicht lassen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung muss die Kündigung beim Versicherer eingehen.

„Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es gilt zum Beispiel dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist“, sagt Thilo Knaupp vom Vergleichsportal Check24.de.

Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro weniger als im Juli für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, also im Schnitt 19 Prozent weniger. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Check24.de.

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