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Urlaub und Arbeit zu verbinden, also eine sogenannte Workation einzulegen, reizt immer mehr Menschen. © kitzcorner / Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 10.04.2024 um 07:06
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Bei einer Workation verbinden Angestellte Arbeit und Urlaub. Ein wichtiger Aspekt für Arbeitgeber dabei: die vernünftige Absicherung ihrer Mitarbeitenden.

Wie sieht es nun aber mit dem Versicherungsschutz aus? „Wie bei rein geschäftlich motivierten Reisen hat der Arbeitgeber auch im Rahmen der Workation eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden und sollte möglichst auch für diese Reisen haften“, sagt Jessica Heußmann von der Produktentwicklung der Hanse-Merkur. Elementar sei eine leistungsstarke Auslandsreisekrankenversicherung, inklusive Krankenrücktransport. „Diese gibt sowohl dem Workation-Nehmer als auch dem Arbeitgeber Sicherheit.“

Dem stimmt auch BDAE-Experte Roß zu: „Das Niveau des Sozialversicherungssystems variiert je nach Aufenthaltsland erheblich. Insbesondere außerhalb der EU ist es in vielen Ländern nur rudimentär ausgestaltet und erreicht nicht annähernd das Leistungsniveau der deutschen Sozialversicherung.“ Entscheidend bei der Wahl der Auslandsreisekrankenversicherung sei aber, dass diese auch bei beruflich bedingten Aufenthalten leistet, was bei einer Workation der Fall ist.

Mit Dengue-Fieber ins Krankenhaus

Wieder ein Beispiel hierzu: Wenige Tage nach ihrer Ankunft auf Sizilien erwischt es Salesmanagerin Johanna: Sie erkrankt an Dengue-Fieber und muss mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Roß: „Zwar ist Johanna über die gesetzliche Krankenversicherung auch bei Erkrankungen im Ausland abgesichert. Allerdings zahlt diese oft nur einen Teil der Kosten. Das Problem: Die medizinische Behandlung von Dengue-Fieber ist auf Sizilien teurer als in Deutschland. Dank ihrer Auslandskrankenversicherung muss Johanna für die zusätzlichen Kosten, welche nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden, nicht selbst aufkommen.“

Der BDAE bietet Auslandsreisekrankenversicherungen für alle Bedarfe an: für Aufenthalte bis zu fünf Jahre oder länger, aber auch für kurze Aufenthalte. Zusätzlich gibt es auch einen Auslandsrechtsschutz, eine Auslandshaftpflicht und Auslandsunfallversicherung im Angebot.

Denn auch weitere Versicherungen wie die oben genannten oder eine Reiserücktrittsversicherung können sinnvoll sein, gleiches gilt für Bausteine wie Versicherungen für das Reisegepäck oder eine Reiseunfallversicherung. „Hierbei sollte aber stets eine individuelle Bewertung erfolgen, im Idealfall im Austausch mit einem Versicherungsprofi“, sagt Hanse-Merkur-Expertin Heußmann. Die Hanse-Merkur hat Mitte 2023 einen speziellen Workation-Tarif gestartet. Der Arbeitgeber schließt dabei einen Gruppenvertrag mit der Hanse-Merkur ab, in dem er alle Workation-Arbeitnehmer anmelden und absichern kann.

Enthalten sind Leistungen der Auslandskrankenversicherung der Hanse-Merkur für die Dauer der Workation, auch bei Vorerkrankungen. Darüber hinaus sind Begleitpersonen bei Kindern versichert, Zahnersatz sowie Schwangerschaftsbehandlungen ebenfalls. Zudem umfasst der Tarif auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Die maximale Dauer des Auslandsaufenthalts liegt bei 184 Tagen pro Jahr. Bei der Entwicklung des neuen Tarifs war es der Hanse-Merkur wichtig, „dass Unternehmen mithilfe eines Baukastensystems individuell entscheiden können, welche Absicherungen sie einschließen möchten – und die Option zu integrieren, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer selbst die Versicherungsbeiträge übernehmen kann“, sagt Heußmann.

Fazit

Workation könnte ein Trendthema werden, gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Denn die Möglichkeit, Arbeit und Urlaub zu kombinieren, bietet schließlich nicht jeder an.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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