Eine Frau ist in Wittenberge mit Krücken unterwegs: Die private Unfallversicherung springt bei einer bleibenden Invalidität nach einem Unfall ein. © picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose
  • Von Lorenz Klein
  • 24.08.2022 um 13:13
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Moderne private Unfallversicherungen haben in ihren Bedingungen den sogenannten erweiterten Unfallbegriff verankert – was dahinter steckt und was von der Klausel zu halten ist.

Zustimmung kommt von Daniel Riedl, Leiter Komposit Betrieb Privat bei der Inter Versicherungsgruppe: „Der erweiterte Unfallbegriff ist ein unverzichtbarer Mehrwert und Innovationstreiber für die Produkte der Unfallversicherung.“ Neben dem „großen Nutzen für unsere Kunden“ sieht Riedl hier vor allem die Chance, sich von den Produkten der Mitbewerber positiv abzuheben.

Hier kommen aus Sicht des Inter-Managers auch Assistance-Leistungen ins Spiel. So sei zwar die Invaliditätszahlung die Kernleistung der Unfallversicherung, was auch so bleiben solle, wie Riedl betont. Andererseits „kann eine moderne Unfallversicherung heute viel mehr als Geld bezahlen“. Nach Erfahrungen der Inter spielten eben Assistance-Leistungen eine immer bedeutsamere Rolle im Markt, wie Riedl sagt.

Was ist der grundsätzliche Charakter einer Unfallversicherung?

Doch nicht jeder Trend im Unfallgeschäft stößt in der Branche auf Gegenliebe. So beklagt K&M-Manager Felten eine aktuelle Entwicklung, die „den Fokus von grundsätzlichen Charakter einer Unfallversicherung weglenkt“. Hierzu verweist er auf vermeintlich beitragsfreie Leistungen, die dem Kunden eine großzügige Kostenübernahme versprechen – etwa im Falle einmaliger Bergungskosten oder auch bei Rooming-In-Kosten im Krankenhaus.

Derartige Leistungen seien oft weit über die vereinbarte Invaliditätsleistung hinaus versichert, sagt Felten – und das gefällt ihm nicht. „Dem Kunden wird somit ein monetärer Versicherungsschutz suggeriert, der die finanziellen Folgen eines Unfalls zwar kurzfristig zu mildern vermag, jedoch auf Dauer keine existenzielle finanzielle Unterstützung der verunfallten Person leistet.“

Entstehende Kosten abfedern

Andreas Ludwig von Morgen & Morgen erinnert dann auch nochmal, worum es bei der Unfallversicherung im Kern geht: „Sie ist darauf ausgelegt, die im Falle einer Invalidität entstehenden Kosten, beispielsweise im Rahmen von Umbaumaßnahmen, abzufedern oder zu kompensieren.“ Auch in der Übergangszeit, bis beispielsweise die Leistung aus einer BU erfolge, könne es von Vorteil sein, Kapital aus einer Unfallversicherung im Rücken zu haben, sagt Ludwig.

Und da die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad in Abhängigkeit zu einer Gliedertaxe stelle und nicht, wie in der BU, die Einschränkung bezogen auf den Beruf die Leistung bestimme, grenze sie sich auch hier ab. „Der Verlust eines Beines würde in der Unfallversicherung, losgelöst vom Beruf, zum Beispiel eine 70-prozentige Invalidität bedeuten. Während die BU eventuell für den klassischen Büroangestellten nicht leistet und dem Dachdecker vielleicht die volle Rente auszahlt.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare
René Hissler
Vor 1 Jahr

Die private Unfallversicherung ist die wichtigste Absicherung für jede Person. Viele versichern ihr Hab und Gut gegen die Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Muss ein Möbelstück durch Verschleiß ausgetauscht werden, kann nicht nach einer Versicherungsleistung gerufen werden. Mit einer 24 Stunden Deckung, die weltweit besteht, bei fast allen Tätigkeiten ist der Versicherungsschutz für die Person wesentlich umfangreicher. Eine eingeschränkte Arbeitskraft durch einen Unfall wird mit einer persönlichen Unfallversicherung finanziell abgefedert. Die Risiken “Krankheiten” und “Berufsunfähigkeit” sind gesondert zu versichern.

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René Hissler
Vor 1 Jahr

Die private Unfallversicherung ist die wichtigste Absicherung für jede Person. Viele versichern ihr Hab und Gut gegen die Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Muss ein Möbelstück durch Verschleiß ausgetauscht werden, kann nicht nach einer Versicherungsleistung gerufen werden. Mit einer 24 Stunden Deckung, die weltweit besteht, bei fast allen Tätigkeiten ist der Versicherungsschutz für die Person wesentlich umfangreicher. Eine eingeschränkte Arbeitskraft durch einen Unfall wird mit einer persönlichen Unfallversicherung finanziell abgefedert. Die Risiken “Krankheiten” und “Berufsunfähigkeit” sind gesondert zu versichern.

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