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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einer Pressekonferenz: Sein Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz hat das Kabinett passiert. © picture alliance/Federico Gambarini/dpa-POOL/dpa
  • Von Hannah Dudeck
  • 02.04.2020 um 13:24
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Das E-Rezept kommt schneller als erwartet. Ein nun vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf schreibt zudem Details zur elektronischen Patientenakte fest.

Trotz der gegenwärtigen Herausforderungen durch das Corona-Virus treibt das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Nun hat das Bundeskabinett einem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Entwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zugestimmt.

Festgeschrieben sind darin etwa Details zum elektronischen Rezept. Das sogenannte E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss Versicherten nun bereits ab dem 1. Januar 2022 angeboten werden. Im ersten Entwurf war dafür noch kein konkretes Datum genannt worden.

Versicherte können auch weiterhin ihre Apotheke frei wählen, stellt das Gesetz klar. Eingelöst werden kann das E-Rezept per App vor Ort oder über einen entsprechenden Online-Anbieter. Die App solle bereits im Laufe des kommenden Jahres zur Verfügung stehen, verspricht der Gesundheitsminister.

„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen”, sagte Spahn gegenüber dem „Ärzteblatt“. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz solle dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Alltag der Patienten ankommen. Digital möglich werden laut Gesetz auch Facharztüberweisungen. Zudem könnten Versicherte ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) „sicher speichern“, heißt es.

Kritik aus der Opposition

Auf eine solche Patientenakte soll ab dem kommenden Jahr jeder Versicherte zugreifen können. Per Smartphone oder App bestimmen Patienten, welche Daten gespeichert und wer einzelne Dokumente abrufen darf. Diese Funktion, das sogenannte feingranulare Berechtigungsmanagement, soll allerdings laut Entwurf erst ab 2022 zur Verfügung stehen.

Koalitionspartner SPD und die Oppositionsparteien begrüßten dem „Ärzteblatt“ zufolge das Gesetz, wollen aber den Datenschutz prüfen. So kritisiert etwa die Linke, das feingranulare Berechtigungsmanagement komme zu spät. „Dass Patienten im ersten Jahr nur entweder alle oder keine Daten ihrer elektronischen Patientenakte freigeben können, ist skandalös“, sagte der Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Achim Kessler der Zeitung zufolge.

Sorge, ob die im Gesetz vorgesehenen Zeitpläne angesichts der Corona-Krise eingehalten werden können, machen sich laut dem Bericht einige Krankenkassenverbände. Die Verordnung soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

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Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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