Fahrraddiebe haben es auf immer hochwertigere Modelle abgesehen. © picture alliance / DPA / APA / picturedesk.com | DPA
  • Von Manila Klafack
  • 15.07.2021 um 17:25
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Fahrraddiebe kommen in Deutschland zwar immer seltener zum Zug, doch dafür haben es die Langfinger jetzt vor allem auf teure Modelle abgesehen. Ein guter Versicherungsschutz wird damit immer wichtiger. Was das für die Praxis bedeutet, erfahren Sie hier.

Die gute Nachricht zuerst: Trotz des coronabedingten Fahrradbooms ist die Zahl der Diebstähle im vergangenen Jahr leicht gesunken. Bundesweit wurden rund 145.000 versicherte Räder gestohlen – 5.000 weniger als 2019, wie eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt.

Rechnet man nicht versicherte Fahrräder hinzu, zeigt sich ebenfalls ein abnehmender Trend. So wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 260.000 versicherte sowie nicht versicherte Räder im vergangenen Jahr geklaut, was einem Rückgang um rund 6 Prozent gegenüber 2019 entspricht.

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Trotz der rückläufigen Anzeigen bleiben die Versicherer aber auf einem unverändert hohen Schadenberg von rund 110 Millionen Euro sitzen. Damit bestätigt sich der seit Jahren anhaltende Trend zu immer teureren Modellen, die gestohlen werden. Mit­ 730 Euro (2019: 720 Euro) erreichte die durchschnittliche Entschädigung der Versicherer einen Höchststand. „Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft weiter ansteigen lassen”, prognostiziert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro.

So ist ein Fahrrad versichert

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier nur eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine separate Fahrradversicherung.

Ein reiner Diebstahlschutz über die Hausratversicherung macht insbesondere für Familien mit mehreren preisgünstigen Fahrrädern Sinn. Die in der Regel recht niedrige Entschädigungsleistung gilt jedoch pro Fahrrad. Die Hausratversicherung mit entsprechender Fahrradklausel erstattet außerdem nur den Wiederbeschaffungswert. Dabei wird die Höchstentschädigung meist auf einen Prozentsatz des versicherten Hausrats angesetzt. Allerdings übersteigt der Wert von E-Bikes und Pedelecs diesen Satz häufig. Weiterer Nachteil: Einige Hausratversicherer schließen Diebstähle zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durch eine sogenannte Nachtzeitklausel aus.

Mehr Schutz durch separate Police

Sobald der Wert des Fahrrades oder E-Bikes eine gewisse Schwelle überschreitet oder weitere Gefahren, wie Reparatur- und Verschleißschäden oder Schutzbriefleistungen abgedeckt werden sollen, ist der Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung für den Fahrradbesitzer nicht mehr ausreichend. Hier bietet eine individuelle Fahrradversicherung umfangreichen Versicherungsschutz, der mit der rudimentären Diebstahl-Absicherung innerhalb einer Hausratversicherung nicht vergleichbar ist.

Wichtig: Damit die Versicherung leistet, muss das Velo stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein, selbst wenn die Abstelldauer nur ganz kurz ist. Ein Rahmenschloss reicht in der Regel nicht aus. Oft werden Marke oder Mindestpreis vorgegeben – das gilt jedoch nicht für jeden Anbieter.

Die meisten Versicherer verpflichten den Versicherungsnehmer auch, das Fahrrad an einen befestigten Gegenstand anzuschließen. Dies ist im Interesse des Fahrradbesitzers grundsätzlich angeraten. Es gibt jedoch auch hier gute Anbieter, die darauf verzichten.

Denn egal, wie umsichtig man mit seinem Fahrrad oder E-Bike umgeht, es gibt immer wieder Situationen, die ein Anschließen an einen befestigten Gegenstand unmöglich machen. Auf der sicheren Seite ist man deshalb, wenn man einen Versicherer wählt, der idealerweise keine Eigenschaften an das Schloss stellt und auf das Anschließen an einen befestigten Gegenstand verzichtet.

Fahrrad gestoheln – was tun?

Ein Diebstahl sollte sofort bei der Polizei angezeigt und anschließend der Versicherung gemeldet werden. In beiden Fällen ist es wichtig, für den Eigentumsnachweis alle Daten parat zu haben. Dazu gehören idealerweise der Kaufbeleg sowie die Serien- beziehungsweise Rahmennummer – am besten auch eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos.

Tipp: Sehr hilfreich kann hier ein polizeilicher Fahrradpass sein, in dem alle wichtigen Angaben erfasst sind. Den Fahrradpass gibt es als Printversion, aber auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Smartphones. Viele Händler stellen auch beim Fahrradkauf einen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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