Ein Mann im Rollstuhl geht mit einer Angehörigen spazieren: Die BU-Rente gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 05.04.2019 um 10:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Wer sich mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für den Ernstfall absichert, handelt risikobewusst. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass die vereinbarte Rentenhöhe im Leistungsfall noch durch Steuern und Sozialabgaben geschmälert werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer überhaupt. Doch wenn es um die Wahl der Rentenhöhe geht, bedenken viele Verbraucher nicht, dass im Leistungsfall noch Steuern und Abgaben fällig werden können.

Wie hoch diese genau zu Buche schlagen, hat die Verbraucherzeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe (4/2019) untersucht.

Steuern seien dabei noch das kleinste Übel, merken die Tester an. Denn: Nur auf einen bestimmten Teil der BU-Rente fallen welche an, nämlich auf den sogenannten Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils hängt maßgeblich davon ab, wie lange die Rente fließt.

Dazu ein Beispiel: Ein 39-Jähriger bekommt bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat gezahlt. Der Ertragsanteil wird auf 29 Prozent festgelegt. Von 1.000 Euro Rente wären also 290 Euro steuerpflichtig. Allerdings: Da der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro im Jahr liegt, fallen erst gar keine Steuern an.

Sozialabgaben fallen hingegen durchaus an, so Finanztest weiter.

Wer nur eine BU-Rente bezieht, ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern muss sich freiwillig gesetzlich versichern. Bei einer BU-Rente von 1.000 Euro monatlich fallen dann laut Finanztest-Rechnung 180 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Wer zusätzlich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht, ist hier im Vorteil.

Der Grund: Sollte ein Arbeitnehmer vor seiner Berufsunfähigkeit in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein, dann ist er automatisch pflichtversichert. Heißt: Die Krankenversicherungsbeiträge gehen dann nur von der Erwerbsminderungsrente ab, wobei die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der Kosten trägt, der Beitrag für die Pflegeversicherung wird von ihr sogar komplett übernommen. Aus der BU-Rente ginge dann entsprechend kein Geld mehr für Sozialbeiträge drauf.

Ein weiterer Tipp: die Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft.

Auch damit ließen sich, so Finanztest, 500 Euro Rente mehr im Monat erwirtschaften. Rechnet man dann alles zusammen – also die 500 Euro Verletztenrente, die im Beispiel genannten 1.000 Euro BU-Rente und eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 500 Euro –, so müsste man nur mit Abgaben in Höhe von 54 Euro an Kranken- und Pflegeversicherung rechnen, die aber automatisch von der Erwerbsminderungsrente abgingen. Den Versicherten blieben in so einem Fall ganze 1.946 Euro zum Leben.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort