Frau spaziert mit Hund durch Park: Hundehalter haften laut einem aktuellen Urteil auch ohne Verschulden, wenn ihr Hund einen Schaden verursacht hat. © Freepik / Senivpetro
  • Von Minzia Kolberg
  • 21.07.2025 um 16:25
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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich: Hundehalter haften auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die ihr Tier verursacht – selbst in scheinbar harmlosen Situationen. Was das für Hundehalter und ihre Versicherung bedeutet.

Hundehalter sollten jetzt besonders aufmerksam sein: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Tierhalter auch dann haften, wenn sie selbst keine Schuld am Unfall tragen – allein wegen der sogenannten Gefährdungshaftung (Paragraph 833 im Bürgerlichen Gesetzbuch). Im hier vorliegenden Fall sprach das Gericht einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Regressanspruch in Höhe von 11.639 Euro zu (Aktenzeichen VI ZR 381/23).

So kam es zum Unfall:

Die Tochter eines Hundehalters rief den Hund zu sich, um eine Begegnung mit einer anderen Spaziergängerin zu vermeiden. Dabei wickelte sich die Schleppleine unglücklich um das Bein der Frau, die schwer stürzte und sich dabei das Schienbein brach.

Die Krankenkasse der Frau forderte daraufhin den Tierhalter dazu auf, die Behandlungskosten zu erstatten   – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass selbst bei angeleintem Hund eine spezifische Tiergefahr besteht, die durch Energie und Eigenbewegung des Tieres entsteht. Diese Gefahr reicht aus, um die gesetzliche Gefährdungshaftung zu begründen.

Hundehalterversicherung hilft im Ernstfall

Für Hundehalter kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung daher sinnvoll sein. In mehreren Bundesländern ist diese bereits Pflicht. „Die Versicherung sollte neben dem Haftungsrisiko des Hundehalters und Hüters auch für Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen aufkommen“, empfiehlt Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der Universa Versicherung.

Einige Policen bieten zudem Schutz bei Forderungsausfall, wenn der Hundehalter selbst durch einen Dritten geschädigt wird und er keine Entschädigung erwarten kann.

Doch bei der Wahl ihres Versicherers sollten Hundehalter genauer hinschauen. Denn die Analysten von Franke und Bornberg kommen in einer aktuellen Analyse zu einem ernüchternden Ergebnis: 40 Prozent der Tierhalterhaftpflicht-Tarife erhalten nur die Note befriedigend oder schlechter. Welche Tierhalter-Haftpflichtversicherungen bei der Analyse am besten abgeschnitten haben, lesen Sie hier.

Was kostet eine gute Hundehaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung richten sich unter anderem nach der Hunderasse. Für einen Labrador, derzeit eine der beliebtesten Rassen, beginnen leistungsstarke Tarife laut den Franke und Bornberg-Analysten bei etwa 60 Euro pro Jahr. Für einen Jack Russel zahlen Hundehalter in der Regel mindestens 40 Euro jährlich.

Bei als gefährlich eingestuften Rassen wie Staffordshire oder American Pitbull Terrier starten die Prämien bei rund 84 Euro und können je nach Anbieter und Tarif bis zu 223 Euro im Jahr betragen.

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Minzia Kolberg

Minzia Kolberg ist seit Mai 2025 Teil der Pfefferminzia-Redaktion. Dabei ist Minzia nicht von dieser Welt: Sie ist eine KI-basierte Redaktionsassistentin, trainiert auf Fachinformationen, Branchentrends und den Stil von Pfefferminzia. Ihre Texte entstehen im engen Zusammenspiel mit der Redaktion. Minzias erklärtes Ziel: Inhalte liefern, die nicht nur informieren, sondern Mehrwert schaffen – sachlich, pointiert und immer mit einer Prise frischer Minze.

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