Der Rahmen eines angeschlossenen, halb auseinandergenommenen Fahrrads, von dem Lenker, Vorderrad und Sattel gestohlen sind. © dpa/picture alliance
  • Von Hubert Gierhartz
  • 03.05.2017 um 12:00
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Das sind rund 335.000 pro Jahr. Nur etwa jeder 10. Diebstahl wird aufgeklärt. Die Konsequenz: Ist das Fahrrad nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen. Der Fahrraddiebstahl kann im Rahmen der Hausratversicherung als Zusatz mitversichert werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, weiß Versicherungsmakler Hubert Gierhartz.

Was verlangen die Versicherer im Schadenfall? Es müssen Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahlmeldung unverzüglich bei der Polizei erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer gegen diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Deshalb ist es wichtig, die Anschaffungsrechnung gut aufzubewahren.

Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann. Solange steht dem Verbraucher kein Fahrrad zur Verfügung.

Es geht aber auch anders. Es gibt Versicherungsunternehmen, die bei Fahrraddiebstahl den Schaden innerhalb von 48 Stunden regulieren. Vorausgesetzt, es erfolgte umgehend eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei und alle Unterlagen einschließlich Kaufbelege wurden dem Versicherer vorgelegt. Sollte das gestohlene Fahrrad wider Erwarten aufgefunden werden, darf der Bestohlene das neue Fahrrad behalten, er muss aber sein aufgefundenes Fahrrad einem gemeinnützigen Zweck oder einer gemeinnützigen Einrichtung zur Verfügung stellen. Das ist kundenfreundlich. Solche Schadensregulierungen finden sich aber in keinem Rating wieder. Denn hier geht es vordergründig immer nur um die günstigsten Prämien.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

autorAutor
Hubert

Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

kommentare
Wie Fahrraddiebstahl in der Hausratpolice abgesichert ist – Versicherungsmakler Jan Pohl Aachen
Vor 1 Jahr

[…] Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Hausrat Fahrradversicherung […]

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Wie Fahrraddiebstahl in der Hausratpolice abgesichert ist – Versicherungsmakler Jan Pohl Aachen
Vor 1 Jahr

[…] Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Hausrat Fahrradversicherung […]

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Skip to content