- Von Redaktion
- 01.03.2015 um 15:13
Wer einen Riester-Fondssparplan abschließt, muss sich auf regelmäßige Post seines Investmentpartners einstellen – selbst dann, wenn der Vertrag aufgrund diverser Ärgernisse und Unstimmigkeiten schon seit Jahren ruht. Jede noch so kleine Umschichtung innerhalb des angesparten Fondsvermögens wird schriftlich per Kontoauszug dokumentiert, auch wenn es sich dabei nur um einen Betrag von 3 Euro und 74 Cent handelt. Kurz überfliegen und dann abheften gerät da schnell zur Routine. Es sei denn, es sticht einem eher zufällig eine im Februar 2015 gebuchte Gutschrift über 524 Euro mit dem simplen Hinweis „Zulage“ ins Auge.
Eine staatliche Förderzulage für einen Riester-Vertrag, in den schon seit 2011 kein Beitrag mehr geflossen ist? Da kann etwas nicht stimmen, sagt der Instinkt – und erinnert sich mit Grausen an frühere Zulagen, die Jahre später wegen eines irrtümlich falsch gesetzten Kreuzes auf dem Antrag ohne jede Vorwarnung wieder einkassiert wurden. Ein Anruf beim Vermittler des Vertrages beruhigt nicht wirklich. Wenn etwas falsch gelaufen sei, würde dies eben bei einer anschließenden Prüfung durch das Zulagenamt korrigiert. Reine Routine, der Kunde jedenfalls brauche sich um nichts zu kümmern.
Der Kunde trägt das Risiko
Die Aussage offenbart einmal mehr, dass weder Vermittler noch die in Brandenburg an der Havel sitzenden Zulagenbeamten den Kern des Problems verstanden haben. Werden nämlich für einen ruhenden Riester-Vertrag zum Stichtag x aus einer dann zufließenden Zulage Fondsanteile gekauft und wird dieser Kauf zu einem Stichtag y wieder storniert, trägt der Kunde das Risiko, dass die Anteile am zweiten Stichtag deutlich weniger wert sind als am ersten. So bringt ihr Verkauf statt 524 Euro möglicherweise nur 417 Euro ein. Die Differenz schmälert dann das zuvor angesammelte Riester-Guthaben.
Kein Weltuntergang, gewiss, und theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass die Anteile am Stichtag y 653 Euro kosten. Ein schöner Zusatzgewinn, quasi aus dem Nichts geschaffen. Doch warum beim aktuellen Dax-Stand ein Risiko eingehen, zumal es sich ganz offensichtlich um einen Irrtum handeln muss?
Eine Rückbuchung der Rückbuchung
Letztlich stellt sich heraus, dass der Irrtum gar keiner ist. Bei der nicht weiter gekennzeichneten Zulage handelt es sich um die Rückbuchung der Rückbuchung von 2010, weil die Brandenburger Beamten die für 2007 aberkannte Förderung nach gründlicher Prüfung des 2002 auf dem Antrag gesetzten Kreuzes doch als rechtens anerkannt haben. Alles gut also? Nicht ganz. Schließlich notierte der Dax zum Zeitpunkt der ersten, regulären Anlage bei 7.500 Punkten, bei der Storno-Buchung bei 5.800 Punkten und bei der Korrektur der Storno-Buchung bei 11.300 Punkten. Schönen Dank auch.
Das geschilderte Erlebnis ist nicht der einzige Grund, warum ich in diesem Leben wohl kein Fan des staatlichen Riester-Sparens mehr werde. Als ich einige Tage später einem guten Freund von der Begebenheit erzählte, revanchierte der sich mit der Information, dass er seit Ende Dezember 2014 selber einen Riester-Vertrag besitze – einen Wohn-Riester. Ein Bekannter von ihm arbeite in einer Bank und habe, um auf die nächsthöhere Provisionsstufe zu kommen, bis Silvester noch unbedingt eine Unterschrift gebraucht. Die Entscheidung für den Vertrag sei ihm nicht schwergefallen: Den dafür fälligen Mindestbeitrag habe ihm der Bekannte gleich in bar auf die Hand gezahlt, und noch 20 Euro als kleine Anerkennung obendrauf.
Derzeit fördert der Staat – und damit der Steuerzahler – die Riester-Rente mit 3 Milliarden Euro pro Jahr. Gab oder gibt es wirklich keine bessere Alternative?
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