Angenommen ein Private-Banking-Kunde hat auf Anraten seines Finanzplaners eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt und möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen. Was passiert, wenn der Angehörige im Ernstfall die Maschinen abschalten lässt und Nutznießer einer Risikolebensversicherung ist, erklärt Fachanwalt Tobias Strübing.
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