Schwierige Rechtslage

Stellt die aktive Sterbehilfe den Risiko-Lebensversicherer leistungsfrei?

Angenommen ein Private-Banking-Kunde hat auf Anraten seines Finanzplaners eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt und möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen. Was passiert, wenn der Angehörige im Ernstfall die Maschinen abschalten lässt und Nutznießer einer Risikolebensversicherung ist, erklärt Fachanwalt Tobias Strübing.
1448294644.Struebing_Tobias_Wirth_Rechtsanwaelte_2013_web-1
© Wirth Rechtanwaelte
Tobias Strübing ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Netzwerken als Zukunftskompetenz in der Finanzberatung

Ende April/Anfang Mai durfte ich am Next Generation Forum der Fondskonzept teilnehmen – einer Veranstaltung…

Wie Klumpenrisiken die Immobilienrechnung verändern

Natürlich sollte man sich nur dann Haus, Hof oder Wohnung kaufen, wenn man sie auch…

„Remote Work im Ausland bringt neue Herausforderungen“

Pfefferminzia: Wir sprechen über Zukunftsthemen und Trends im Bereich internationale Absicherung. Welche Entwicklungen beobachten Sie…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert