Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, will die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland voranbringen © picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
  • Von Andreas Harms
  • 23.07.2025 um 14:58
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Die Ampel-Koalition hatte bereits einen, und jetzt auch Schwarz-rot: einen Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Er soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland voranbringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch bekannt als Betriebsrente, weiter verbreiten. Ab 2027 sollen für zusätzliche Förderung jährlich 150 Millionen Euro bereitstehen. Das geht aus dem von Bas vorgelegten Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hervor, aus dem Medien berichten. Zuerst die „Süddeutsche Zeitung“.

Einen solchen Entwurf hatte auch schon die vorherige Regierung, also die Ampel-Koalition, verfasst und vorgelegt. Und der war ziemlich gut gelungen, wie wir hier feststellen. Doch bevor er zum Gesetz werden konnte, zerbrach die Regierung.

Der neue Anlauf durch Schwarz-rot gleich im Zungenschlag dem alten. Erneut geht es darum, dass bAV in möglichst vielen Unternehmen „selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge“ werde. Bisher haben nur etwas mehr als 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland so eine Betriebsrente. In anderen Ländern sind die Werte deutlich höher.

Um das hinzubekommen, müssen auch kleine Betriebe einsteigen und insbesondere Geringverdiener Angebote bekommen. Kleine Unternehmen sollen laut Gesetzentwurf per Betriebsvereinbarung Betriebsrenten anbieten können. Sie sollen sich auch bestehenden Tarifverträgen oder Sozialpartnermodellen anschließen können, falls sie keine eigenen haben.

Ein weiterer Weg soll das Opt-out-Modell werden, das man vereinfachen und erleichtern will. Demnach würden Arbeitnehmer grundsätzlich in eine bAV einzahlen, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-out). Überhaupt wolle man die betriebliche Altersversorgung vereinfachen und entbürokratisieren, heißt es weiter. Auch das dürfte vor allem kleinen Unternehmen mit kleinem Büroapparat helfen.

Auch die Vorschriften für die Geldanlage im Rahmen der bAV will Bas lockern. Regeln für Pensionsfonds will sie flexibler gestalten.

Die steuerliche Förderung will sie erhöhen. Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.898 Euro sollen zusätzliche Steuervorteile erhalten. Bisher liegt die Grenze bei 2.575 Euro. Wenn Arbeitgeber mehr zur bAV zuschießen, sollen sie ebenfalls steuerliche Vorteile bekommen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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