Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, will die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland voranbringen © picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
  • Von Andreas Harms
  • 23.07.2025 um 14:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Die Ampel-Koalition hatte bereits einen, und jetzt auch Schwarz-rot: einen Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Er soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland voranbringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch bekannt als Betriebsrente, weiter verbreiten. Ab 2027 sollen für zusätzliche Förderung jährlich 150 Millionen Euro bereitstehen. Das geht aus dem von Bas vorgelegten Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hervor, aus dem Medien berichten. Zuerst die „Süddeutsche Zeitung“.

Einen solchen Entwurf hatte auch schon die vorherige Regierung, also die Ampel-Koalition, verfasst und vorgelegt. Und der war ziemlich gut gelungen, wie wir hier feststellen. Doch bevor er zum Gesetz werden konnte, zerbrach die Regierung.

Der neue Anlauf durch Schwarz-rot gleich im Zungenschlag dem alten. Erneut geht es darum, dass bAV in möglichst vielen Unternehmen „selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge“ werde. Bisher haben nur etwas mehr als 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland so eine Betriebsrente. In anderen Ländern sind die Werte deutlich höher.

Um das hinzubekommen, müssen auch kleine Betriebe einsteigen und insbesondere Geringverdiener Angebote bekommen. Kleine Unternehmen sollen laut Gesetzentwurf per Betriebsvereinbarung Betriebsrenten anbieten können. Sie sollen sich auch bestehenden Tarifverträgen oder Sozialpartnermodellen anschließen können, falls sie keine eigenen haben.

Ein weiterer Weg soll das Opt-out-Modell werden, das man vereinfachen und erleichtern will. Demnach würden Arbeitnehmer grundsätzlich in eine bAV einzahlen, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-out). Überhaupt wolle man die betriebliche Altersversorgung vereinfachen und entbürokratisieren, heißt es weiter. Auch das dürfte vor allem kleinen Unternehmen mit kleinem Büroapparat helfen.

Auch die Vorschriften für die Geldanlage im Rahmen der bAV will Bas lockern. Regeln für Pensionsfonds will sie flexibler gestalten.

Die steuerliche Förderung will sie erhöhen. Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.898 Euro sollen zusätzliche Steuervorteile erhalten. Bisher liegt die Grenze bei 2.575 Euro. Wenn Arbeitgeber mehr zur bAV zuschießen, sollen sie ebenfalls steuerliche Vorteile bekommen.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
Marie Kälber
Vor 1 Monat

Die bAV würde man mit einer einfachen Reduzierung der Bürokratie stärken:
Einfach die Regularien der VL (Vermögenswirksamen Leistungen) und einer Basisrente verbinden.
Jeder AN schließt seinen eigen bAV ab mit der Grundlagen der Basisrente (keine Verfügung vor dem 67 Lj,) und analog zu den VL-Verträgen gibt der AN eine Bestätigung über den vorhandenen Vertrag beim Arbeitgeber ab und dieser wandelt in Höhe des gewünschten Betrages (zzgl. 15% AG-Zuschuss) das Bruttogehalt zugunsten des bAV-Vertrages um, entsprechend der jetzigen steuerlichen und SV-rechtlichen Regelungen um. Für niedrige Einkommen könnte dann ein höherer Zuschuss über die Paragraf-100 gezahlt werden…
Dann gibt es auch bei heutigen häufigen AG-Wechsel keine Probleme, dass sich mehrere ruhende bAV-Verträge bei einem AG ansammeln..

Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Pfefferminzia.de
Vor 6 Tagen

[…] Bas legt Entwurf für Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz vor […]

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Marie Kälber
Vor 1 Monat

Die bAV würde man mit einer einfachen Reduzierung der Bürokratie stärken:
Einfach die Regularien der VL (Vermögenswirksamen Leistungen) und einer Basisrente verbinden.
Jeder AN schließt seinen eigen bAV ab mit der Grundlagen der Basisrente (keine Verfügung vor dem 67 Lj,) und analog zu den VL-Verträgen gibt der AN eine Bestätigung über den vorhandenen Vertrag beim Arbeitgeber ab und dieser wandelt in Höhe des gewünschten Betrages (zzgl. 15% AG-Zuschuss) das Bruttogehalt zugunsten des bAV-Vertrages um, entsprechend der jetzigen steuerlichen und SV-rechtlichen Regelungen um. Für niedrige Einkommen könnte dann ein höherer Zuschuss über die Paragraf-100 gezahlt werden…
Dann gibt es auch bei heutigen häufigen AG-Wechsel keine Probleme, dass sich mehrere ruhende bAV-Verträge bei einem AG ansammeln..

Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Pfefferminzia.de
Vor 6 Tagen

[…] Bas legt Entwurf für Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz vor […]

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Diese Versicherungen schließen Kunden online ab
Reiserücktritt, Tier und Geräte statt Unfall und BU

Diese Versicherungen schließen Kunden online ab

Maklerpools: Weniger ist mehr
AfW-Vermittlerbarometer

Maklerpools: Weniger ist mehr

Zuletzt hinzugefügt
So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland
Einkommen, Rente, Alter, Wohnsituation

So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland

„Die Fälle sind alle echt“
Versicherungsdetektiv Oliver Ramsperger im Interview

„Die Fälle sind alle echt“