- Von Andreas Harms
- 05.07.2024 um 14:52
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und das Generationenkapital in der jetzt geplanten Form werden in diesem Leben keine Freunde mehr. Ganz klar. So ließ BVK-Präsident Michael H. Heinz jüngst verlauten: „Wir haben unsere Zweifel, ob die prospektierten 10 Milliarden Euro, die dann jährlich aus dem Generationenkapital fließen sollen, die Finanznöte der gesetzlichen Rentenversicherung lindern können.“
Kurz der Hintergrund: Die Bundesregierung will ein Aktien-und-Sonstiges-Portfolio aufbauen und das Geld dafür über Kredite am Markt besorgen. Die Rede ist von etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr. Erträge aus diesem Portfolio mit Namen Generationenkapital sollen ab etwa Mitte der Dreißigerjahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) fließen und sie damit stützen (mehr dazu hier).
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Dass das Generationenkapital zu klein ist, ist nicht neu. Es ist aber auch reichlich vage. Wie viel Geld fände denn der BVK angemessen? Auf eine entsprechende Anfrage antwortet Heinz: „Laut einer Studie der Teckpro AG zusammen mit Professor Korn und dem Fraunhofer ITWM müssten in einem Zeitraum von 10 bis 25 Jahren mehrere Billionen Euro aufgebracht werden müssen, um den aktuellen Status Quo – Rentenniveau und Beitragsniveau bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter und gedeckelten Staatszuschüssen – bis 2050 zu sichern.“
40 Milliarden Euro im Jahr (zumindest ohne Rendite)
Autsch, das rechnen wir schnell mal mit Maximalwerten herunter. Wenn in der längsten genannten Dauer, also 25 Jahren auch nur eine einzige Billion Euro zusammenkommen soll, müsste der Staat jedes Jahr 40 Milliarden Euro in den Topf werfen. Und nicht 10. Unterstellen wir eine wohlwollende Nettorendite (also nach Abzug der Schuldzinsen) von 4 Prozent im Jahr, wären es nur noch 23,1 Milliarden Euro. Das nur mal so als Maßstab.
Doch damit sind wir schon beim zweiten großen Kritikpunkt, der Finanzierungsform. Auch wenn jährliche neue Schulden in so gut wie jedem Staatshaushalt Standard sind, stoßen sie beim Generationenkapital besonders sauer auf. Auf der einen Seite holt sich der Bund das Geld am Markt und zahlt dafür die für Bundesanleihen üblichen Zinsen. Auf der anderen Seite packt er es ins Generationenkapital und somit in Aktien und direkte Beteiligungen (mehr dazu lesen Sie hier). Im Bankwesen ist das zwar kein wirklich unüblicher Geschäftsvorgang (wie wir hier erklären), hier verstimmt es das Publikum.
„Zins und Tilgung zu wenig beachtet“
Was stört also den BVK daran? Dazu Michael H. Heinz: „Durch diese Schuldenfinanzierung wird die Rendite in noch unbekanntem Maße geschmälert, denn laut Text des Gesetzentwurfs sind ‚die gewährten Darlehen des Bundes an die Stiftung in Höhe der Refinanzierungskosten des Bundes zu verzinsen.‘ Tatsächlich besteht gerade in den ersten Jahrzehnten ein erhebliches Verlustrisiko und die gewünschten positiven Effekte werden typischerweise erst in sehr langfristigen Szenarien wahrscheinlicher. Auch werden oft einzurechnende Zins- und Tilgungsleistungen zu wenig beachtet.“
Für eine sinnvolle Alternative zum Generationenkapital hält man beim BVK ausgerechnet jene unpopulären Maßnahmen in der GRV, vor denen die Politik heute noch zurückschreckt:
- Renteneintrittsalter erhöhen
- Beiträge erhöhen
- Rentenhöhe anpassen (also: senken)
- Riester-Rente reformieren
Welche Werte diese Parameter erreichen sollten, dazu wollte der Verband sich auf Anfrage nicht äußern. „Das sollten Rentenexperten genau durchkalkulieren“, hieß es. Allerdings dürfte das Rentenalter wegen der Sozialabgaben die größte Stellschraube sein.
Daran besteht kein Zweifel. Rentenhöhe und Beiträge setzen jeweils nur auf einer Seite der Rechnung an – Einnahmen oder Ausgaben. Steigt das Rentenalter hingegen, stützt das sofort die Einnahmen (mehr Zahler) und drückt auf die Ausgaben (weniger Rentner) – zugleich.
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