- Von Juliana Demski
- 28.06.2017 um 14:08
Was ist geschehen?
Ein elfjähriger Junge bekommt ein Smartphone zum Geburtstag und nutzt damit auch WhatsApp. Dort speichert er 20 Kontakte ab, darunter Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder.
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Das Urteil
Die Richter des Amtsgerichts Bad Hersfeld entscheiden, dass es in diesem Fall Aufgabe der Mutter ist, auf ihren Sohn und die richtige Nutzung von Apps seinerseits zu achten. Es sei ein Rechtsverstoß, WhatsApp Zugang zu allen Kontaktdaten anderer Personen in der Adressliste Zugang zu ermöglichen – zumindest ohne deren Zustimmung (Aktenzeichen F 120/17 EASO).
Im Urteil heißt es: „Wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.“
Gegen dieses Urteil kommt nun Kritik von allen Seiten. So heißt es etwa auf der Webseite des Digitalmagazins T3N: „Der Argumentation im Urteil zufolge bricht jeder WhatsApp-Nutzer das Gesetz, nicht nur der Sohn. Wenn aber jeder mit der Installation von WhatsApp gegen geltendes Recht verstößt, sind es eigentlich in erster Linie die Bedingungen des Messengers, die das Gericht angehen müsste.“ Weiter heißt es dort, dass wenn sich diese Ansicht durchsetzte, „dann können viele WhatsApper schon mal vorsorglich Privatinsolvenz anmelden.“
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