Landgericht Halle: Streit wegen unterversichertem Haus © picture alliance/dpa | Heiko Rebsch
  • Von Andreas Harms
  • 05.02.2024 um 10:51
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

In Halle standen sich ein Versicherungskunde und ein Versicherungsvertreter vor Gericht gegenüber. Den Ausschlag für das Urteil gab die lückenhafte Dokumentation der einstigen Beratung. Ein Beispiel, das sich ohne weiteres auch auf Versicherungsmakler übertragen lässt, meint man bei der Rechtsanwaltskanzlei Michaelis.

Wünscht der Kunde eines Versicherungsvertreters ausdrücklich eine niedrigere Wohngebäudeversicherung als zum Verkehrswert, und der Vertreter dokumentiert das nicht ausreichend, dann haftet Letzterer dafür. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Halle hervor (Aktenzeichen 5 O 414/21), über das die Rechtsanwaltskanzlei Michaelis berichtet.

Folgendes hatte sich zugetragen: Ein Mann hatte ein leerstehendes und sanierungsbedürftiges Haus für 40.000 Euro gekauft. Anschließend ließ er es über seinen Vertreter mit der Summe „200.000 Euro Zeitwert“ versichern.

Etwas später brannte es im Haus. Durch das folgende Gutachten kam heraus, dass der Zeitwert des Gebäudes 508.000 Euro betrug und der Zeitwertschaden bei rund 143.000 Euro lag. Plus knapp 9.000 Euro für Aufräumen und Abbruch. Da somit das Haus um mehr als 60 Prozent unterversichert war, zahlte die Versicherung nur 40 Prozent der Schadenkosten. Woraufhin der Hausbesitzer seinen Versicherungsvertreter wegen Falschberatung verklagte.

Was der Kunde sagt:

Er habe im Gespräch dazugesagt, dass der Betrag von 200.000 Euro aus der Luft gegriffen sei und er nicht wisse, ob das ausreicht. Der Vertreter habe weder nachgefragt noch den Zeitwert erläutert oder erklärt, wie die Versicherungssumme zu ermitteln sei. Auch nach Faktoren, um den Hauswert zu bestimmen, habe er nicht gefragt.

Das Beratungsprotokoll sei zudem unvollständig. Denn sein dort vermerkter Kundenwunsch sei eben nicht Ergebnis der – nicht erfolgten – Beratung durch den Vertreter gewesen, sondern habe lediglich auf einer Schätzzahl beruht. Die hätte der Beklagte hinterfragen müssen.

Was der Versicherungsvertreter sagt:

Er habe über sein Wertermittlungsprogramm einen Versicherungswert von 500.000 Euro ermittelt. Allerdings sei nur die Versicherung zum Zeitwert möglich gewesen, da das Gebäude leer stand. Dem Kunden sei die Prämie zu hoch gewesen, weshalb der Vertreter die Versicherungssumme senken sollte. Über die Folgen der Unterversicherung und den tatsächlichen Versicherungswert von 500.000 Euro habe er den Kunden aufgeklärt, so der Vertreter weiter.

Was das Gericht sagt:

Die Richter gaben dem klagenden Kunden recht. Sie seien überzeugt, dass der Vertreter seine Beratungspflicht verletzt und nicht über den tatsächlichen Zeitwert und auch nicht über die Unterversicherung aufgeklärt hatte, heißt es im Urteil.

Seite 2: Was in der Dokumentation fehlte

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 8 Monaten

Da möchte ich mal die Berechnungen und Beratungsprotokolle sehen, u. a., bei geförderten Produkten in BAV etc. wie man Vorsorge im Alter SCHAFFT bei 2% Versicherkosten, 2% Fondskosten, 3% Garantiekosten, Inflation und evtl. noch Steuern.
Wer korrekt berät müsste deutlich machen, dass seit mindestens 15 Jahren keine Rendite erzielt wurde. Keinerlei Angst, vor allem bei Maklern-die voll und unbegrenzt haften, von Storno ab Beginn??? Damokles lässt Grüßen. Das dann noch die Innovation für 9% Rendite negiert wird, ist das typische “Warten auf Godo.t.” Egal wer das alles für GUT befindet, die Kunden-Bürger haben derzeit nur Schwarze Peter in der Hand

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Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 8 Monaten

Da möchte ich mal die Berechnungen und Beratungsprotokolle sehen, u. a., bei geförderten Produkten in BAV etc. wie man Vorsorge im Alter SCHAFFT bei 2% Versicherkosten, 2% Fondskosten, 3% Garantiekosten, Inflation und evtl. noch Steuern.
Wer korrekt berät müsste deutlich machen, dass seit mindestens 15 Jahren keine Rendite erzielt wurde. Keinerlei Angst, vor allem bei Maklern-die voll und unbegrenzt haften, von Storno ab Beginn??? Damokles lässt Grüßen. Das dann noch die Innovation für 9% Rendite negiert wird, ist das typische “Warten auf Godo.t.” Egal wer das alles für GUT befindet, die Kunden-Bürger haben derzeit nur Schwarze Peter in der Hand

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