Maximilian Happacher, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) © DAV
  • Von Andreas Harms
  • 30.11.2023 um 16:01
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Nicht im kommenden Jahr, aber immerhin im Jahr darauf soll sich die Zinswende auch im Höchstrechnungszins der Versicherungsbranche bemerkbar machen. Laut Deutscher Aktuarvereinigung darf er im Jahr 2025 gern auf 1,0 Prozent steigen. Die Branche zeigt sich entzückt.

Es ist ein bemerkenswerter Augenblick. Nach fast 30 Jahren empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) zum ersten Mal wieder, den Höchstrechnungszins zu erhöhen. Und zwar soll es im Jahr 2025 von den aktuellen und auch für 2024 noch gültigen 0,25 auf dann 1,0 Prozent hinaufgehen. Das letzte Wort hat allerdings das Bundesfinanzministerium, denn das legt den Zins fest. Zuletzt ging es im Juli 1994 aufwärts, damals von 3,5 auf 4,0 Prozent.

Der Höchstrechnungszins ist die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Nicht zu verwechseln mit dem Garantiezins, den sie auf ihre Produkte zahlen.

Knackpunkt für den nun empfohlenen Anstieg ist die Annahme, dass das erhöhte Zins- und Renditeniveau an den Kapitalmärkten noch eine Weile bestehen bleibt. Grundlage dafür sind die zahlreichen veränderten wirtschaftlichen Einflussfaktoren: Deglobalisierung, Demografie, Energiepreiskrise und politische Spannungen.

„Das spiegelt sich mittel- bis langfristig in einem gegenüber der Zeit bis 2021 höheren Zinsniveau wider. Aktuell kann man davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent verbleiben werden“, sagt DAV-Vorstandschef Maximilian Happacher.

Die DAV ermittelt den Höchstrechnungszins aus einigen Teilkomponenten. Zunächst projiziert sie aus einem Anlageportfolio abgeleitete Durchschnittsrenditen in die Zukunft und nutzt dafür unterschiedliche mögliche Zinsentwicklungen. Um das zu glätten, bildet sie aus den Renditen der vergangenen fünf Jahre einen gewichteten Mittelwert. Und am Ende zieht sie einen Puffer von 40 Prozent ab. Dabei merken die Aktuare an, dass dieser Sicherheitsabschlag sogar in der Niedrigzinsphase mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen musste.

Die Versicherungsbranche hat sich bereits über ihr Sprachrohr, den Branchenverband GDV gemeldet – und erfreut gezeigt. „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Mit dem erhöhten Höchstrechnungszins könnten Versicherer ihren Kunden höhere Garantiezinsen bieten, heißt es weiter. Auch die garantierten Renten könnten steigen. Im Gegenzug könnten die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen dadurch etwas gedrückt werden.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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