Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Boards Deutschland (FPSB Deutschland). © FPSB Deutschland
  • Von Juliana Demski
  • 07.07.2020 um 21:32
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Die Rürup-Rente hat vor allem wegen mangelnder Flexibilität, fehlender Vererbbarkeit und relativ hohen Kosten nicht den besten Ruf. Und trotzdem: Anhand einer Rechnung zeigt das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB), wann und für wen sich die staatlich geförderte Anlageform eben doch lohnen kann.

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, feiert in diesem Jahr ihren 15. Geburtstag. Einst eingeführt als staatliche Vorsorgeform für diejenigen, für die Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung nicht zugänglich sind, steht sie heute häufig in der Kritik. Der Chef des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland), Rolf Tilmes, sieht das anders. Sein Urteil: Wer vorher alles durchrechne und zudem „die Möglichkeiten, die diese Form der Altersvorsorge bietet, richtig nutzt, für den kann sich diese staatlich geförderte Anlageform im Rahmen der finanziellen Vorsorgeplanung lohnen.“

Eine Rechnung des FPSB zeigt, warum:

Ausgangspunkt ist, dass aktuell die dort eingezahlten Beiträge zu 90 Prozent steuerlich absetzbar sind und dieser Satz bis 2025 auf 100 Prozent steigt. „Wer 2020 also einmalig 9.000 Euro einzahlt, kommt beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent auf eine Steuerersparnis von 4.151 Euro. Zwar fällt dafür die Besteuerung bei Bezug der Rente an“, schreibt das FPSB. „Doch wer 2025 in den Ruhestand geht, für den liegt der Besteuerungsanteil laut der IVFP-Analyse nur bei 85 Prozent. Das heißt, diese 15 Prozent sind und bleiben auch in den Folgejahren steuerfrei.“

„Zudem gilt es zu bedenken, dass der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als in der Ansparphase, weshalb sich die Rechnung lohnen kann“, ergänzt Tilmes. Genau deshalb sei die Rürup-Rente auch für Vorsorge-Spätzünder noch geeignet.

Ein 58-Jähriger mit noch fünf Beitragsjahren könne im Schnitt mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 92 Prozent in der Ansparphase rechnen. In der Auszahlung werde er nur mit 84 Prozent besteuert. Damit komme er auf ein „Steuerplus“ von 8 Prozentpunkten, so das FPSB. Und weiter: „Da der jährlich ansteigende abzugsfähige Höchstbetrag derzeit bei 25.046 Euro für Ledige liegt und für Verheiratete bei 50.092 Euro, kann die Basisrente auch für Gutverdiener, die hohe Beiträge zurücklegen können, interessant sein.

Gerade als Fondspolice attraktiv

„Vorteilhaft ist zudem“, erklärt Tilmes, „dass die Basisrente in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden kann. Und das ist gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld wichtig. Die fondsgebundene Variante mit einem Aktienanteil kann dort, wo es zur Vorsorge passt, deshalb auch besonders attraktiv sein.“

Laut der durch das FPSB beispielhaft errechneten Steuerersparnis ergibt sich dabei sogar ein Puffer von 30 Prozent. Das bedeute, die Wertpapiere könnten 30 Prozent an Wert verlieren, bis der Anleger das eingesetzte Eigenkapital erreiche.

Experte Tilmes gibt aber auch zu bedenken: „Trotz der Vorteile sollte jedem klar sein, dass eine solche Basisrente auch in die Altersvorsorge passen muss.“ Und weiter: „Ob dies der Fall ist, muss jeder Anleger individuell für sich, idealerweise im Rahmen einer gründlich durchdachten Finanzplanung, klären.“

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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