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  • Von Redaktion
  • 30.11.2015 um 12:44
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Manche Kassenpatienten hoffen darauf, als Privatversicherte schneller einen Termin zu bekommen. Entdeckt der Arzt den Schwindel, darf er den Kranken abweisen.

Bei einigen Ärzten mag es der Fall sein, dass Privatpatienten bevorzugt werden und schneller einen Termin als ein gesetzlich Versicherter bekommen. Trotzdem sollten Kassenpatienten hier nicht flunkern.

Sie sind zwar nicht verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Wird ein Patient aber nach seinem Versichertenstatus gefragt, sollte er die Wahrheit sagen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen laut eines Berichts des Webportals T-Online.

Der Arzt ist nicht verpflichtet nachzuforschen. Gibt sich jemand am Telefon als Privatpatient aus, muss er davon ausgehen, dass die Angabe stimmt. Aber der Versicherte muss mit den Konsequenzen rechnen, wenn der Schwindel auffliegt.

Bekommt er einen Termin in einem Zeitraum, in dem der Arzt ausschließlich private Patienten behandelt, darf er den Kassenversicherten auf andere Sprechzeiten verweisen und nach Hause schicken. Zur sofortigen Behandlung ist er nur in einem Notfall verspflichtet.

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