Wärmepumpe am Neubau: Hoffentlich gut gesichert © picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich
  • Von Redaktion
  • 07.07.2023 um 09:15
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:05 Min

Geklaute Wärmepumpen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aber welche Versicherung zahlt dafür? Und was ist, wenn die Pumpe selbst Schäden anrichtet oder schlicht zu laut ist? Die Spezialisten der Arag haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und ihre Antworten in diesem Gastbeitrag niedergeschrieben.

Die Wärmepumpe führt ein riskantes Leben: Sie wird zerstört, entführt, durch Bedienfehler außer Gefecht gesetzt und ist obendrein den Elementen schutzlos ausgeliefert. Selbst ihr Zubehör ist vor Langfingern nicht sicher. Darüber hinaus kann sie selbst Schäden an Dritten verursachen. Gegen all diese Risiken ist allerdings ein Kraut gewachsen: die richtige Versicherung.

Wohngebäudeversicherung auch für Wärmepumpen?

Die Versicherung einer Wärmepumpe hängt immer vom Versicherer, dem gewünschten Leistungsumfang und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In der Regel werden Wärmepumpen über Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Dabei sollte zunächst geklärt werden, ob der Versicherungsschutz bei der Art des Gerätes etwas einschränkt: Ist eine Erd-Wärmepumpe, die die Wärme aus der umliegenden Erde gewinnt, genauso versichert wie eine Luft-Wärmepumpe, die ihre Energie aus der Umgebungsluft gewinnt?

Darüber hinaus kann der Standort der Wärmepumpe einen wesentlichen Unterschied für die Versicherung machen: Ist die Pumpe im Haus oder fest am Gebäude verbaut, ist sie als Teil des Gebäudes gegen die vertraglich vereinbarten Gefahren mitversichert. Steht die Wärmepumpe allerdings frei verbaut im Außenbereich, hängt es vom Versicherungsvertrag ab, ob das Gerät separat aufgenommen werden muss.

Auf jeden Fall raten wir, die Wohngebäudeversicherung über den meist kostenintensiven Einbau einer Wärmepumpe zu informieren und die Versicherungssumme gegebenenfalls anpassen zu lassen, um eine Unterversicherung zu verhindern. Die Ausweitung des Versicherungsschutzes sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Was ist drin, was nicht?

In der Regel greift die Wohngebäudeversicherung, wenn die Wärmepumpe selbst Schaden nimmt, zum Beispiel bei Leitungswasser, Blitz, Sturm, Hagel, Frost oder Feuer. Elementarschäden durch extreme Wetterbedingungen, beispielsweise durch Überschwemmungen oder Orkane, sind hingegen nicht unbedingt enthalten, sondern müssen unter Umständen zusätzlich durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Übrigens: Guter Wohngebäude-Schutz gilt nicht nur für die Wärmepumpe selbst, sondern auch für deren stromerzeugende Anlagen wie etwa Photovoltaikanlagen, Solarthermie oder Balkonkraftwerke.

Zwei nicht zu unterschätzende Risiken – Diebstahl und Vandalismus – sind in der Regel ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wir raten aber zu einem Blick in die Vertragsbedingungen: Auch mit der Wärmepumpe verbundene Elemente, wie zum Beispiel Rohre, Armaturen oder Kompressor sollten mitversichert sein.

Seite 2: Wann ist laut zu laut?

kommentare
stevenmcstone2@gmail.com
Vor 10 Monaten

Zweifellos eine schöne Website. Ich freue mich darauf, sie von Zeit zu Zeit zu besuchen, um wichtige Informationen zu erhalten. Nochmals vielen Dank für das schöne Webseitendesign.

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
stevenmcstone2@gmail.com
Vor 10 Monaten

Zweifellos eine schöne Website. Ich freue mich darauf, sie von Zeit zu Zeit zu besuchen, um wichtige Informationen zu erhalten. Nochmals vielen Dank für das schöne Webseitendesign.

Hinterlasse eine Antwort