- Von Barbara Bocks
- 04.08.2025 um 14:11
Mit dem Klimawandel steigen Häufigkeit und Intensität von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen. Gleichzeitig ist ein erheblicher Teil der Wohngebäude nicht mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert.
Die neue Bundesregierung hat daher in ihrem Koalitionsvertrag klare Maßnahmen angekündigt:
Im Neugeschäft sollen Vermittler Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadenversicherung anbieten.
Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.
Außerdem will die Bundesregierung prüfen, ob eine Opt-out-Lösung sinnvoll sein könnte.
Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, will die Bundesregierung außerdem eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einführen. Die Versicherungsbedingungen will sie weitgehend regulieren.

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in seinem Vermittlerbarometer nachgefragt:
58 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Pflichtversicherung aus.
23 Prozent lehnen sie ab.
15 Prozent haben keine feste Meinung.
Und 4 Prozent machten keine Angabe.
Beim AfW-Vermittlerbarometer nahmen 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer online teil.
„Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen.“ Der AfW begrüßt es, dass die Diskussion in Bewegung kommt. Eine solche Regelung könne Bewusstsein schaffen und gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit des mündigen Bürgers wahren.
Nachfrage nach Elementarschadenversicherung bleibt verhalten
In der Praxis ist die Elementarschadenversicherung bereits angekommen: 86 Prozent der Befragten bieten bei Wohngebäudeversicherungen laut eigenen Angaben immer eine solche Versicherung mit an. Das Problem dabei: Die Nachfrage bleibt verhalten:
Nur 11 Prozent der Vermittler erleben eine „sehr hohe“ Nachfrage.
31 Prozent eine „hohe“ und 30 Prozent eine „mäßige“.
22 Prozent berichten von geringer oder gar nicht vorhandener Nachfrage.
Diese Diskrepanz zwischen Angebotsverhalten und Kundennachfrage wirft aus Sicht des AfW die Frage auf, ob eine gesetzliche Verpflichtung der richtige Weg ist oder ob die Bundesregierung mehr in Aufklärung, Prävention und Risikobewusstsein investieren sollte.

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