Ja, wo ist denn nur der Fahrer? Autonomes Fahren demonstriert Continental am 13. September 2017 auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main (Hessen) auf dem Freigelände mit einem VW Passat. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.02.2018 um 18:26
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:30 Min

Der Versicherungsbranche steht mit dem Markteinzug von autonom fahrenden Autos eine tiefgreifende Änderung bevor. Denn die klassischen Absicherungsmodelle für Autofahrer greifen in diesen Fällen nur noch bedingt. Die Versicherer müssen sich auf den wandelnden Bedarf einstellen und passende Produkte entwickeln, so die Meinung der Rechtsanwälte Herbert Palmberger und René Schnichels, um nicht von der technischen Entwicklung überholt zu werden.

Hinter den Lenkrädern bahnt sich eine Revolution an. Denn in wenigen Jahren wird es immer mehr autonom fahrende Fahrzeuge auf deutschen Straßen geben. Das ist zumindest die Zukunftsvision von Produzenten wie Google, Tesla und Co. Ihrer Meinung nach sind die autonom von einem Computer gesteuerten Fahrzeuge nicht nur bequemer und effizienter, sondern auch sicherer als ihre von Menschen gesteuerten evolutionären Vorgänger.

Das mag man so oder so sehen – sicher ist auf jeden Fall, dass sich die Auswirkungen des autonomen Fahrens nicht nur auf die Automobilindustrie beschränken werden. Auch die Versicherungsbranche wird sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Im Zentrum steht dabei die Verschiebung des Fokus von der Kfz-Haftpflichtversicherung hin zur Produkthaftpflicht.

Bislang ist die Sachlage in der Regel klar: Wer als Fahrer einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden verursacht, haftet. Um die anfallenden Zahlungen aufzufangen, muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Versicherung wird zunächst die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr versichert, die zu Unfällen führen könnte, beispielsweise die Gefahr von platzenden Reifen, reißenden Keilriemen oder plötzlichen Motorschäden. Außerdem deckt die Versicherung normalerweise menschliches Versagen des Fahrers des Fahrzeugs ab. Soweit, so simpel.

Eine Frage der Schuld

Wenn jetzt aber wie im Falle von autonom fahrenden Autos kein Mensch am Lenker sitzt, sondern ein Computer das Fahrzeug steuert, bleibt für menschliches Versagen nur noch wenig Raum. Die Unfallursache liegt dann häufig im Auto selbst, beziehungsweise in dem eingebauten Computersystem und der eingesetzten Software. Deshalb kommt die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich seltener zur Anwendung.

Versicherungsfälle bei autonom fahrenden Autos werden vielmehr häufig ein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung des Herstellers sein. Diese fängt Kosten auf, die durch Fehler des Produkts – also in diesem Fall des selbstfahrenden Autos – entstehen.

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