- Von Andreas Harms
- 14.05.2025 um 16:26
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat sich zu jenem Urteil geäußert, in dem sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf die Seite des Online-Maklers Check24 gestellt hat (Aktenzeichen: C 697/23): Er findet das Urteil ausdrücklich gut.
Hintergrund: In besagtem Urteil geht es um die Frage, ob Check24 in Tarif-Übersichten Versicherer und deren Tarife benoten darf. Der Kläger, die Huk-Coburg, sieht darin unzulässige, vergleichende Werbung. Das sieht der EuGH anders, denn er betrachtet Check24 und Huk-Coburg gar nicht als Konkurrenten. Ihre Dienstleistungen seien untereinander nicht ersetzbar (mehr dazu lesen Sie hier).
Beim AfW löst diese Sichtweise Beifall aus. Ihm gefällt die scharfe Trennlinie, die der Gerichtshof zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen gezogen hat. Er schütze Makler „vor einer unzulässigen Gleichsetzung mit Produktgebern“.

Darf ein Versicherungsmakler im Internet mit Unabhängigkeit werben?
Versicherungsmakler siegt gegen Verbraucherschützer
Dürfen sich Makler nun unabhängig nennen oder nicht?
Und die passiert im Volksmund nach wie vor nicht selten. Sogar Verbrauchermagazinen rutscht mitunter die Behauptung heraus, dass Makler für Versicherungen arbeiten.
„Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Und dann spannt der Verband den Bogen weiter in Richtung der Verbraucherzentralen, die wiederholt rechtlich gegen Makler vorgehen, weil sie deren Unabhängigkeit anzweifeln. Das EuGH-Urteil könnte diese Auseinandersetzungen beeinflussen, hofft man beim AfW.
Damit nimmt der Verband scheinbar eine andere Position ein als der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn der bemängelt es als „irreführend und nicht sachgerecht“, wenn Check24 im eigenen Vertriebsinteresse komplexe Versicherungen auf Schulnoten reduziert. Weshalb er das Urteil nicht sonderlich mag.
Beim AfW kann man dieses Argument nachvollziehen. So schreibt er in seiner Pressemitteilung: „Solche Kritik – die der AfW mit trägt – unterstreicht, dass transparente und nachvollziehbare Information weiterhin eine wesentliche Grundlage für fundierte Verbraucherentscheidungen bleiben muss. Jedoch darf diese verbraucherschutzorientierte Diskussion nicht dazu führen, dass Vermittlerunternehmen regulatorisch mit Versicherern gleichgestellt werden.“
Damit zeigt sich: Im Grunde liegen beide Verbände doch auf der gleichen Linie. Nur dass sie unterschiedliche Aspekte des Urteils am wichtigsten finden.

0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren