- Von René Weihrauch
- 08.07.2025 um 11:22
Schon heute ist für gesetzlich Krankenversicherte oft gängige Praxis: Bevor sie sich mit einer Erkrankung an einen Facharzt wenden, suchen sie erst einmal den Hausarzt auf. Haben sie eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben, erhalten sie dafür im Gegenzug von ihrer Krankenkasse kleine Vergünstigungen in Form von Serviceleistungen oder Bonuszahlungen. Noch geschieht das freiwillig, nach den Plänen der Bundesregierung soll es für GKV-Kunden aber bald Pflicht werden. Mit diesem „Primärarztprinzip“ sollen unter anderem Kosten gesenkt und überflüssige Behandlungen beim Spezialisten vermieden werden. Vor dem Facharzt also immer erst zum Hausarzt? Das stimmt nicht ganz.
Diese Mediziner gelten ebenfalls als Primärarzt
Zwar sprechen Fachleute bei der Anwendung des Primärarztprinzips auch von „hausarztzentrierter Versorgung“ oder vom „Hausarztmodell“. Als Primärarzt gelten neben den Hausärzten aber auch Gynäkologen, Augen- und Kinderärzte. Sie können von Patienten, die in der GKV versichert sind, ebenfalls ohne weiteren Umweg aufgesucht werden – je nachdem, welche Ärztegruppen bei der eigenen Krankenkasse an dem Hausarztmodell teilnehmen. Für Not- und Bereitschaftsärzte braucht es verständlicherweise keine vorherige Überweisung vom Primärarzt.

Freie Arztwahl in der PKV: Mehr als nur ein Komfortmerkmal
Primärarztprinzip – was ist das eigentlich genau?
Neun Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge
Dennoch stellt der verpflichtende Umweg über einen Primärarzt – so er denn wie geplant umgesetzt wird – für gesetzliche Krankenversicherte eine Einschränkung der freien Arztwahl dar, die für PKV-Kunden nicht gilt. Privat Versicherte können auch in Zukunft gleich zum Facharzt gehen, wenn ihnen das sinnvoll erscheint – ein starkes Argument pro PKV, das Makler aktuell in Beratungsgesprächen nutzen sollten.
Primärarztprinzip gilt oft nicht für PKV-Kunden
Dieser Vorteil greift übrigens nicht nur bei ambulanten Behandlungen, sondern genauso, wenn ein Klinikaufenthalt notwendig wird. Die freie Krankenhauswahl, auch im Ausland, in Spezial- und Privatkliniken, ist in guten PKV-Tarifen enthalten. Flexibilität ist aber auch hier Trumpf: Bei vielen Anbietern haben Kunden durchaus die Möglichkeit, Verträge mit einem Verzicht auf das Primärarztprinzip abzuschließen. Diese sind in der Regel etwas teurer. Angesichts des immer gravierenderen Hausärztemangels in Deutschland ist diese Variante allerdings sehr zu empfehlen.

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