- Von Andreas Harms
- 13.10.2025 um 17:24
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Stellungnahme abgegeben. Sie bezieht sich auf die Pläne der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa für die runderneuerte Aufsichtsrichtlinie Solvency II.
Und wie der Verband selbst mitteilt, ist er von dem Gesamtbild nicht sonderlich erbaut. Das deckt sich auch mit seinen zuletzt veröffentlichten Aussagen.
Wobei der GDV nach wie vor nicht alles schlecht findet. Denn Versicherer brauchen den Plänen zufolge manche Berichte nicht mehr vierteljährlich abzugeben, einmal im Jahr reicht. Andere Meldebögen fallen komplett weg. Außerdem sollen die Berichtspflichten mit Größe und Risiko des Unternehmens steigen. Eher kleine und risikoarme Versicherer müssen auch nicht so viel berichten und unterliegen vereinfachten Regeln.

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Diesen Ansatz findet der GDV im Grunde richtig. Doch von den geplanten Erleichterungen profitierten nur wenige Unternehmen und damit nur ein kleiner Teil des Marktes. Auch blieben Versicherungsgruppen bei den Entlastungen weitgehend außen vor.
Was den Verband jedoch besonders wurmt, ist, dass noch neue Daten hinzukommen. Zum Beispiel zu Naturkatastrophen und den Risiken daraus, ebenso wie zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Mehr zu den Plänen lesen Sie hier.
„Weniger Meldebögen und differenzierte Anforderungen für kleinere und größere Unternehmen sind grundsätzlich richtige Ansätze – gleichzeitig sind aber auch neue Berichtspflichten vorgesehen. Die angestrebte Entlastung ist damit kaum zu erkennen“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Für viele Unternehmen ist das ein reines Placebo, aber keine wirksame Vereinfachung.“
Man führe die Datenabgaben „teils ohne überzeugende inhaltliche Begründung“ ein, wirft der GDV der Eiopa vor. Und dann hat er nachgerechnet und geschätzt: Der bürokratische Aufwand sinkt insgesamt nur leicht. Die von der EU-Kommission geplanten 25 Prozent weniger Papierkram lägen in weiter Ferne.
Die GDV-Stellungnahme liegt lediglich in englischer Sprache vor. Hier können Sie sie herunterladen.

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