- Von Redaktion
- 29.08.2025 um 09:56
Noch immer dauern die Löscharbeiten nach dem Großbrand am Hamburger Hafen an: Glutnester in Containern erfordern nun noch den Einsatz spezieller Löschroboter. Die Regulierung der durch dieses Großschadensereignis eingetretenen, erheblichen Sach- und Personenschäden dürfte noch Wochen, wenn nicht Monate, in Anspruch nehmen.
Das Feuer mit zahlreichen Explosionen war am Montagnachmittag durch einen Brand in einer Lagerhalle im Hamburger Stadtteil Veddel entstanden. Neben hohen Sachschäden durch ein Übergreifen des Feuers auf einen benachbarten Betrieb und ein Containerlager sowie durch die Explosionen auf die nahegelegene Autobahn A1 geschleuderte Trümmer kam es auch zu Personenschäden. Insgesamt sechs Menschen wurden verletzt, davon eine Person schwer und eine weitere sogar lebensbedrohlich.
Erhebliche Schadenhöhe
Noch ist die genaue Brandursache nicht geklärt und damit auch die Frage, ob der Gebäudeeigentümer, der Betreiber des Lagers oder der Eigentümer der Waren verantwortlich für das Unglück und damit haftbar für seine Folgen sein könnten. Ursprünglich war der Brand von einem in der Halle abgestellten Auto ausgegangen.
Klar ist aber schon jetzt: Die zu erwartende immense Schadenhöhe, die Prüfung der Verantwortlichkeiten, die Frage der einzuschaltenden Versicherer, die Anzahl und Koordination der jeweils einzubindenden Personen, Versicherer, Sachverständigen und so weiter stellt eine enorme Herausforderung dar.

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Es müssen zeitnah die richtigen Versicherer der Geschädigten eingeschaltet werden, um die Ermittlungen zur Schadenursache und -höhe einzuleiten. Das sind beispielsweise die Gebäudeversicherer der Eigentümer der abgebrannten Lagerhallen sowie die Versicherer der Betreiber, die für Schäden an der Einrichtung, an Vorräten oder bei Betriebsunterbrechungen eintreten.
Komplexe Verantwortlichkeiten erschweren Regulierung
Es gibt noch weitere mögliche Beteiligte, die die Komplexität der Schadenregulierung zusätzlich erhöhen könnten. Um festzustellen, wer welche Ansprüche gegen wen erheben kann und somit welcher Versicherer eintrittspflichtig ist, müssen auch die verschiedenen Verträge geprüft werden: Gibt es Sonderklauseln im Mietvertrag der Halle oder im Dienstleistungsvertrag des Betreibers? Durfte das Fahrzeug beispielsweise überhaupt in der Halle abgestellt werden? All dies sind Fragen, die im Rahmen eines möglichen Regresses berücksichtigt werden müssen.
Ein weiterer Aspekt, der zu bedenken ist, sind mögliche Umweltschäden durch kontaminiertes Löschwasser auf benachbarten Grundstücken oder Einsickern ins Grundwasser. Die Ermittlung und Regulierung aller Schäden stellt eine riesige Herausforderung dar und bedarf einer gezielten Steuerung.

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