Leere E-Auto-Parkplätze: Flottenversicherer sind sich sicher, dass die Nachfrage nach elektrischen Autos kräftig steigt © Alexandre Rotenberg / Freepik.com
  • Von Andreas Harms
  • 28.08.2025 um 10:46
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Die neue Bundesregierung will elektrische Autos stärker fördern. Aber nicht für Privatleute, sondern für Unternehmen. Es geht um Abschreibung und Steuervorteile. Das bringt Bewegung in den Markt für Flottenversicherungen. Denn E-Autos sind nicht nur anders als Verbrenner, auch die Kunden verändern sich.

Das Gesetz ist durch. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben kollektiv genickt. Der Entwurf trägt den nicht allzu aufregenden Namen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Deutlich besser knallt dann schon der Titel, den andere ihm gegeben haben: Investitions-Booster.

Ein Teil dieses Boosters ist in der Lage, das Geschäft mit Fahrzeugflotten, die Flottenversicherung, kräftig zu verändern. „Die politischen Maßnahmen zur Förderung von E-Fahrzeugen führen zu einer verstärkten Elektrifizierung gewerblicher Flotten“, ist sich Laura Nauert, Leiterin Kraftfahrt Gewerbe Steuerung bei der VHV Gruppe sicher. „Das hat direkten Einfluss auf unser Flottengeschäft: Wir sehen steigende Nachfrage nach Tarifen, die auf die besonderen Anforderungen von E-Fahrzeugen zugeschnitten sind – etwa mit Schutz für Ladetechnik, Hochvoltbatterien oder besondere Assistance-Leistungen bei leerer Batterie.“

Bei der Allianz beobachtet man bereits steigende Zulassungszahlen für elektrisch betriebene Autos, seitdem die Bundesregierung im Frühjahr 2024 die Sonderabschreibung dafür erhöht hat. Die nun neu geplanten weiteren Maßnahmen könnten dem Trend weiteren Auftrieb geben. „Unsere Kundinnen und Kunden legen wieder mehr Fokus auf die Umstellung ihrer Fuhrparks auf alternative Antriebe. Besonders größere Unternehmen mit vielen Fahrzeugen sind hier derzeit sehr engagiert“, sagt Steffi Senger, Produktentwicklung Kraft Flotte bei der Allianz Versicherung. 2024 waren die Zulassungszahlen übrigens zunächst gesunken, nachdem frühere Förderungen für E-Autos im Dezember 2023 ausgelaufen waren.

Und jetzt? Gibt es zwar keine direkten Zuschüsse zum Kauf. Dafür aber Vorteile bei Abschreibung und Firmenwagen. Unternehmen dürfen betrieblich genutzte E-Autos nun schon im Kaufjahr zu 75 Prozent abschreiben. Im Jahr darauf folgen 10 Prozent und dann nur noch kleinere Beträge. Nach sechs Jahren ist alles abgeschrieben, was laut Regierung der durchschnittlichen Nutzungsdauer entspricht. Die hohe Sofortabschreibung sorgt dafür, dass Steuern schnell zurückfließen oder gleich gespart werden. Gelten soll das für alle Wagen, die die Unternehmen ab jetzt bis Ende 2027 kaufen.

Auch elektrische Firmenwagen sollen steuerlich bessergestellt werden als Verbrenner oder Hybride. Das sind sie zwar jetzt schon, dann aber noch mehr. Wer einen solchen Dienstwagen privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Der lässt sich per Fahrtenbuch ermitteln oder über eine Pauschale. Bisher beträgt die bei einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro für das Auto genau 0,25 Prozent eben dieses Preises. Pro Monat. Ist der Wagen teurer, liegt der geldwerte Vorteil doppelt so hoch, nämlich bei 0,5 Prozent. Und bei Verbrennern beträgt er pauschal sogar ein Prozent.

Mit technischen und betrieblichen Besonderheiten von E-Flotten vertraut machen

Der Investitions-Booster sorgt nun dafür, dass das E-Auto bis zu 100.000 Euro kosten darf und die Pauschale trotzdem nur 0,25 Prozent beträgt. Bei einem 90.000-Euro-Auto muss also der Fahrer dann monatlich nur 225 Euro versteuern und nicht mehr 450 Euro.

Sollte das stimmen, was die KFZ-Versicherer erwarten, könnte sich das Geschäft mit der Fahrzeugflotte weiter verändern. „Makler sollten sich insbesondere mit den technischen und betrieblichen Besonderheiten von E-Flotten vertraut machen, zum Beispiel Ladeinfrastruktur, Versicherungsschutz für mobile Wallboxen, Batterieschutz oder spezielle Anforderungen an Reparaturbetriebe. Auch die Beratung zu Förderungen und der richtige Versicherungsschutz für gemischte Flotten sind zunehmend gefragt“, empfiehlt VHV-Expertin Laura Nauert.

Seite 2: Flottenkunden wollen Kosten drücken

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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